Am Donnerstag, 25. Juni tagte der Lahnsteiner Stadtrat im Großen Saal der Stadthalle Lahnstein und befasste sich mit einer Vielzahl von Themen: von organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten über Kultur und Verkehr bis hin zu Infrastruktur- und Stadtentwicklungsprojekten.
Nach der Einwohnerfragestunde wurde über den Antrag zur Beteiligung des Lahnsteiner Stadtrats an maßgeblichen verkehrsrechtlichen Entscheidungen entschieden. Vorab waren den Ratsmitgliedern ergänzende Unterlagen wie das Mobilitätsentwicklungskonzept, Präsentationen und Messprotokolle zu Geschwindigkeiten in einzelnen Straßen zur Verfügung gestellt worden. Der Rat folgte hier den Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses und sah mehrheitlich die Entscheidung zur Verkehrsmaßnahme „Umkehrung der Fahrtrichtung der Adolfstraße“ in der Zuständigkeit der städtischen Gremien bzw. des Stadtrats. Ebenfalls mehrheitlich wurde dafür gestimmt, dass es bei der derzeitigen Fahrtrichtung der Adolfstraße bleibt. Einstimmig wurde die Verwaltung zudem beauftragt, die bereits beschlossene Evaluierung und Fortschreibung des Mobilitätsentwicklungskonzepts inklusive möglicher Bürgerbeteiligungsformate voranzutreiben. Gleichzeitig sollen in dem Zuge auch aktuelle Problemfelder aufgegriffen werden.
Auch im nächsten Tagesordnungspunkt folgte der Stadtrat der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und stimmte mehrheitlich dem Nachtragshaushalt 2026 mit Änderungen im Stellenplan zu.
Nachfolgend wurde im Rahmen der Erstellung der Feuerwehrbedarfsplanung die zukünftige Ausrichtung der Feuerwache Süd beraten. Hier folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Ausschusses Sicherheit, Ordnung, Verkehr und sprach sich einstimmig für den Standort Sebastianusstraße / Alter Friedhof aus.
Einstimmig wurden dann Jahresabschluss, Erfolgsübersicht und Lagebericht des Betriebszweigs Bäderbetriebe zum 31. Dezember 2025 festgestellt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den ausgabewirksamen Jahresverlust 2025 in Höhe von 531.215,01 Euro durch den Haushalt auszugleichen und den Restbetrag des Jahresverlustes 2025 durch entsprechende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage abzudecken.
Im Bereich der Bäderentwicklung beschloss der Stadtrat einstimmig die Vergabe der Machbarkeitsstudie zur Zukunft des Hallenbades. Die Studie soll als Grundlage für zukünftige Entscheidungen dienen und verschiedene Varianten untersuchen: Abriss und Neubau, Generalsanierung, Generalsanierung oder Neubau mit Erweiterung eines Außenbeckens oder Verlegung des Hallenbads zum Freibad zur Nutzung als Ganzjahresbad.
Hinsichtlich der Renaturierung des Weihers im Ernst-Wagner-Parks folgte der Stadtrat der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtplanung und beauftragte die Verwaltung einstimmig damit, auf Grundlage der Entwurfsplanung die weiteren Planungsschritte fortzuführen. Geplant sind unter anderem die ökologische Aufwertung des Gewässers, neue Aufenthaltsbereiche, Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität sowie Angebote zur Umweltbildung.
Darüber hinaus beschloss der Stadtrat einstimmig die Widmung der Straßen „Alte Markthalle“, „Am Obstgarten“ und „Am Erdbeerfeld“ im gleichnamigen Neubaugebiet. Damit werden die neu errichteten Erschließungsstraßen nach ihrer Übernahme in das Eigentum der Stadt offiziell dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Anschließend wurde mehrheitlich die Erneuerung der Heizungsanlage in der Grundschule Friedrichssegen durch die Installation einer komplett neuen Gasheizung ausschließlich für das Schulgebäude beschlossen und gleichzeitig der Auftrag für die Ingenieurleistungen in Höhe von 41.162,15 Euro an das Ingenieurbüro Bernardi vergeben.
Einstimmig verabschiedete das Gremium die dritte Änderung der Hauptsatzung. Künftig erhält die kommunale Gleichstellungsbeauftragte eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe des Grundbetrages für Ratsmitglieder, derzeit 110,00 Euro.
Die Weiterentwicklung der Zweitwohnungssteuer wurde mehrheitlich beschlossen. Nachdem die angeschriebenen Zweitwohnungsinhaber größtenteils geantwortet haben, können nach aktuellem Stand rund 75 Nebenwohnsitze veranlagt werden. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für diejenigen Wohnungen, bei denen der Zweitwohnungsinhaber selbst Eigentümer ist und somit kein Mietvertrag vorliegt, soll der Koblenzer Mietspiegel mit einem entsprechenden Abschlag herangezogen werden.
Im Anschluss sprach sich der Stadtrat einstimmig für die Ausschreibung der Reinigungsleistungen für städtische Gebäude ab dem Jahr 2027 aus. Ziel ist es, einen einheitlichen Qualitätsstandard sicherzustellen und die Leistungen neu zu vergeben.
Nach der Vorstellung stimmte der Rat einstimmig dem Spielplan für die Theatersaison 2026/2027 zu. Geplant sind unter anderem die Produktionen „Lahnrock Airways“, „Luca und die siebte Weihnachtswolke“ sowie „Dracula auf Burg Lahneck“.
Weitere Informationen zum Stadtrat, den Mandatsträgern und anstehenden Sitzungsterminen finden sich auf der städtischen Webseite unter www.lahnstein.de/buergerinfo.

