Es ist eine schöne Tradition, den Alters- und Ehejubilaren aus Lahnstein öffentlich zu gratulieren - diese möchte die Stadtverwaltung gerne beibehalten.
Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist es jedoch nicht mehr ohne weiteres möglich, Geburtstags- und Ehejubiläen im Rhein-Lahn-Kurier zu veröffentlichen. Zukünftig ist dafür eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung notwendig.
Nachfolgend ist ein Formular beigefügt, dass die Personen, die weiterhin an einer öffentlichen Gratulation interessiert sind, ausfüllen können. Mit der Abgabe des unterschriebenen und vollständig ausgefüllten Antrags erfolgt die Einwilligung. Der Bogen kann entweder per Post oder E-Mail (servicecenter@lahnstein.de) eingereicht oder persönlich im Service-Center, Westallee 5-7, abgegeben werden.
Das Formular wird regelmäßig im Rhein-Lahn-Kurier veröffentlicht und ist über den nachfolgenden Link abrufbar:
Formular zur Einwilligung der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Die Bürgerinnen und Bürger mit Grundeigentum wurden aktuell aufgefordert, eine Erklärung an das Finanzamt wegen der Reform der Grundsteuer abzugeben.
umfassende Informationsbroschüre
Informationsseite des Landes
Bodenrichtwertkarte
Informationen für die private Aufnahme von Flüchtlingen sowie die Möglichkeiten, wie Sie Geflüchteten hier vor Ort helfen können, finden Sie im nachfolgenden Dokument:
FAQ / Hinweise Unterstützung geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in Lahnstein
Wildschweine im Garten – was tun?
Weitere Informationen:
+49 (0)2621 914 -164
Stadtverwaltung Lahnstein
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
+49 (0)2621 914-0
+49 (0)2621 914-330