Aktuelles

Datenschutzrechtliche Einwilligung zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Es ist eine schöne Tradition, den Alters- und Ehejubilaren aus Lahnstein öffentlich zu gratulieren - diese möchte die Stadtverwaltung gerne beibehalten.


Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist es jedoch nicht mehr ohne weiteres möglich, Geburtstags- und Ehejubiläen im Rhein-Lahn-Kurier zu veröffentlichen. Zukünftig ist dafür eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung notwendig.
Nachfolgend ist ein Formular beigefügt, dass die Personen, die weiterhin an einer öffentlichen Gratulation interessiert sind, ausfüllen können. Mit der Abgabe des unterschriebenen und vollständig ausgefüllten Antrags erfolgt die Einwilligung. Der Bogen kann entweder per Post oder E-Mail (servicecenter@lahnstein.de) eingereicht oder persönlich im Service-Center, Westallee 5-7, abgegeben werden.

Das Formular wird regelmäßig im Rhein-Lahn-Kurier veröffentlicht und ist über den nachfolgenden Link abrufbar:

Infomationen zur Grundsteuerreform

Die Bürgerinnen und Bürger mit Grundeigentum wurden aktuell aufgefordert, eine Erklärung an das Finanzamt wegen der Reform der Grundsteuer abzugeben.

  • Die Erklärung kann ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen!
  • Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt, für Lahnstein das Finanzamt in Koblenz.
  • Die Stadt Lahnstein stellt Informationsbroschüren im Service-Center und die unten stehenden Informationen der Finanzverwaltung gerne zur Verfügung.
  • Allerdings kann seitens der Stadt keine qualifizierte Beratung insbesondere zum Elster-Portal der Finanzverwaltung erfolgen.
  • Bei Rückfragen werden die Bürgerinnen und Bürger daher gebeten, sich unmittelbar anhand der beigefügten Links zu informieren oder mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen.

Links mit weiterführenden Informationen


umfassende Informationsbroschüre

Informationsseite des Landes

Bodenrichtwertkarte

Unterstützung für die vom Krieg betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainer

Ausführliche Informationen für Vertriebene aus der Ukraine in Lahnstein und alle, die helfen möchten, finden Sie hier:

Hilfen & Infos für Flüchtlinge aus der Ukraine in Lahnstein

Допомога переселенцям з України в Ланштайні

zusammengefasste Informationen für Geflüchtete und alle, die helfen wollen

Informationen für die private Aufnahme von Flüchtlingen sowie die Möglichkeiten, wie Sie Geflüchteten hier vor Ort helfen können, finden Sie im nachfolgenden Dokument:

FAQ / Hinweise Unterstützung geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in Lahnstein

Hinweise des Rhein-Lahn-Kreises für Geflüchtete

FAQ / Hinweise Fluchtaufnahme in Rheinland-Pfalz

Begegnung mit einem Wildschwein - Verhaltenshinweise

Wildschweine im Garten – was tun?

  • Wenn Sie einem Wildschwein begegnen, bleiben Sie still stehen und ziehen sich langsam zurück, wenn das Tier nicht weiterläuft.
  • Warten Sie, bis die Wildschweine von alleine weiter ziehen. Wildschweine sind grundsätzlich zwar nicht gefährlich, aber ein Muttertier, das meint, es müsste seinen Nachwuchs verteidigen oder aber ein verletztes Wildschwein, kann eventuell angreifen.
  • Wildschweine sind Allesfresser. Abfalltonnen und Müllsäcke sind für sie willkommene Nahrungsspender und sollten deshalb stets gut verschlossen sein. Auch sollte der Komposthaufen frei von Essensresten sein.
  • Wildschweine werden durch Füttern in die Städte gelockt und verlieren dadurch ihr Fluchtdistanz zum Menschen, das Füttern ist deshalb verboten.
  • Vergrämen mit zugelassenen Vergrämungsmitteln, z.B. „Hagopur Wildschweinstopp“
  • Einzäunen mit schwarzwildsicherem Zaun (etwa 1,50 Meter hoch, fester Betonsockel, stabile Wühlstange).

Weitere Informationen:

+49 (0)2621 914 -164

m.hohn(at)lahnstein.de 

Ihr Kontakt

Stadtverwaltung Lahnstein
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein

+49 (0)2621 914-0

+49 (0)2621 914-330