Mehrere historische Gebäude in Lahnstein, darunter ein auffälliges Fachwerkhaus mit vielen Fenstern und ein bunt verziertes Gebäude mit roten und gelben Fassadenelementen. Im Hintergrund ragt ein Kirchturm mit spitzem Dach in den Himmel. Die Szene ist bei Tageslicht aufgenommen, mit leicht bewölktem Himmel, und im Vordergrund sind Straßen und vereinzelte Verkehrsschilder zu sehen.

Ausschreibungen, Bekanntmachungen & vergebene Aufträge

Ausschreibungen

Neubau Lahnsteg über die Lahn in Lahnstein - Brücke und Radweg

Zur Erschließung der BUGA-Ausstellungsflächen in Ober- und Niederlahnstein soll an der Lahnmündung eine neue Fuß- und Radwegebrücke errichtet werden. Die neue Lahnquerung ist der Lückenschluss, der nach der Bundesgartenschau zum einen die kürzeste Verbindung der beiden Stadtteile für den Alltagsradverkehr darstellt und zum anderen eine durchgehende Radwegeverbindung der Euroveloroute 15 mit Anschluss an den Radfernweg Deutsche Einheit (D-Route) in Richtung Koblenz und Bad Ems schafft. 

Sicherheitstechnische Betreuung

  • Sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 für die Stadtverwaltung Lahnstein (ausgenommen Eigenbetrieb WBL Lahnstein sowie der kommunale Forstbereich)
  • Gesamtstunden Grundbetreuung: ca. 116 Stunden
  • Gesamtstunden betriebsspezifische Betreuung: ca. 23 Stunden

Bekanntmachungen

Neunte Änderung Bebauungsplan 55 Victoriabrunnen / Flächennutzungsplan'99

  • Amtliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung im Verfahren zur Durchführung der neunten Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lahnstein und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 - Victoriabrunnen (gemäß § 3 Absatz 1 BauGB)

    Amtliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung im Verfahren zur Durchführung der neunten Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lahnstein und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 - Victoriabrunnen (gemäß § 3 Absatz 1 BauGB)

    Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat in öffentlichen Sitzungen am 18. Septem-ber 2025 und 6. Mai 2026 gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB den jeweiligen Beschluss gefasst, die beiden o.g. Verfahren ein-zuleiten. Diese Beschlüsse wurden am 22. Mai 2026 im vorliegenden Rhein-Lahn-Kurier Nr. 21 öffentlich bekannt gemacht.

    Der vorläufige räumliche Geltungsbereich der beiden Planungen ist aus der ab-gedruckten Karte zu ersehen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der spä-teren Planzeichnung.

    Die (frühzeitige) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB findet statt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen in der Zeit vom

    Donnerstag, den 28. Mai 2026 bis Freitag, den 12. Juni 2026.

    Die Planungsunterlagen sind in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Lahn-stein ausgelegt, im Verwaltungsgebäude Didierstraße 21c, Raum 10 im Erdge-schoss, montags bis mittwochs von 8:30-11:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr, don-nerstags von 8:30-11:30 Uhr und 14:00-17:30 Uhr sowie freitags von 8:30-11:30 Uhr. Die Verwaltung ist am 4. Juni und 5. Juni 2026 geschlossen.

    Die Unterlagen werden in der gleichen Zeit im Internet veröffentlicht.

    Der Öffentlichkeit wird damit öffentlich unterrichtet; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

    Es wird darauf hingewiesen,

    • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist ab-gegeben werden können,
    • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
    • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
    • dass andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen, nämlich eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Lahnstein durchgeführt wird.


    Damit haben Sie Gelegenheit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie die Unterlagen einsehen und während der Auslegungsfrist Stellung-nahmen bei der Stadtverwaltung Lahnstein schriftlich oder zur Niederschrift abgeben; darüber hinaus können diese auch per Email (stadtverwaltung@lahnstein.de), Telefax (Fax-Nr. 02621/914330) oder per Briefpost (Stadtverwaltung Lahnstein, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein) eingereicht werden.

    Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden in die weitere Planung nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einfließen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
    Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

    Für Fragen steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Schwarz unter der Telefonnummer 02621/914163 zur Verfügung.

Veröffentlichung der im Kalenderjahr 2025 wahrgenommenen Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie Höhe der damit erzielten Vergütungen des Oberbürgermeisters