Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Spezielle Hinweise für Stadt LahnsteinNähere Informationen entnehmen Sie der Satzung der Stadt Lahnstein über die Erhebung von Hundesteuer v. 21.05.2012
- Hundesteuersatzung v. 21.05.2012
Satzung der Stadt Lahnstein über die Erhebung von Hundesteuer vom 21.05.2012
- Hundesteuersatzung v. 21.05.2012
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Stadt LahnsteinAnträge zur Ermäßigung können schriftlich, per Mail (an abgaben@lahnstein.de) oder persönlich (nicht mündlich) bei der Stadt Lahnstein gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für Stadt Lahnstein- Hundesteuersatzung v. 21.05.2012
Satzung der Stadt Lahnstein über die Erhebung von Hundesteuer vom 21.05.2012
- Hundesteuersatzung v. 21.05.2012