Hundesteuer Ermäßigung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Spezielle Hinweise für Stadt Lahnstein

    Nähere Informationen entnehmen Sie der Satzung der Stadt Lahnstein über die Erhebung von Hundesteuer v. 21.05.2012

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für Stadt Lahnstein

    Anträge zur Ermäßigung können schriftlich, per Mail (an abgaben@lahnstein.de) oder persönlich (nicht mündlich) bei der Stadt Lahnstein gestellt werden.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für Stadt Lahnstein

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Stadt Lahnstein

Stadt Lahnstein

Kämmerei und Steueramt

Kirchstraße 1

56112 Lahnstein

Telefon: 02621-914-167

Telefax: 02621-914-330

Email: abgaben@lahnstein.de

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende