Aufgrund der derzeit geltenden Waldbrandstufe 2 sowie des erhöhten Besucheraufkommens anlässlich der Veranstaltung „Rhein in Flammen“ wird für den Zeitraum vom 07. bis 09. August 2026 Folgendes bekannt gemacht:
Das Grillen (einschließlich der Nutzung von Gasgrills) sowie das Entzünden von Lagerfeuern auf öffentlichen Flächen, in Wäldern sowie in Waldrandbereichen im Stadtgebiet Lahnstein sind in diesem Zeitraum untersagt.
Diese Maßnahme dient der vorbeugenden Gefahrenabwehr. Während der Veranstaltung ist die Feuerwehr an zahlreichen Einsatzstellen eingebunden. Zusätzliche Brandgefahren sollen daher vermieden werden.
Die Stadt Lahnstein bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher um die Einhaltung dieser Regelung.

