Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Spezielle Hinweise für - Stadt LahnsteinNähere Informationen entnehmen Sie der Satzung der Stadt Lahnstein über die Erhebung von Hundesteuer v. 21.05.2012
- Hundesteuersatzung v. 21.05.2012
Satzung der Stadt Lahnstein über die Erhebung von Hundesteuer vom 21.05.2012
- Hundesteuersatzung v. 21.05.2012
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt LahnsteinAnträge zur Ermäßigung können schriftlich, per Mail (an abgaben@lahnstein.de) oder persönlich (nicht mündlich) bei der Stadt Lahnstein gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt Lahnstein- Hundesteuersatzung v. 21.05.2012
Satzung der Stadt Lahnstein über die Erhebung von Hundesteuer vom 21.05.2012
- Hundesteuersatzung v. 21.05.2012