Hundesteuer Ermäßigung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lahnstein

    Nähere Informationen entnehmen Sie der Satzung der Stadt Lahnstein über die Erhebung von Hundesteuer v. 21.05.2012

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lahnstein

    Anträge zur Ermäßigung können schriftlich, per Mail (an abgaben@lahnstein.de) oder persönlich (nicht mündlich) bei der Stadt Lahnstein gestellt werden.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lahnstein

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Lahnstein

Stadt Lahnstein

Kämmerei und Steueramt

Kirchstraße 1

56112 Lahnstein

Telefon: 02621-914-167

Telefax: 02621-914-330

Email: abgaben@lahnstein.de

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende