Haushalt & Steuern

Aktuelle Informationen

  • Rückwirkende Hebesatzanpassung zum 01. Januar 2025

    Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke werden auf 650 % und Nichtwohngrundstücke auf 1.250 % angehoben

    Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat in seiner Sitzung am 24. April 2025 mit der Mehrheit der Fraktionen beschlossen, rückwirkend zum 01. Januar 2025 die Hebesätze zu erhöhen und von der Möglichkeit einer differenzierten Erhebung der Grundsteuer B Gebrauch zu machen. Damit reagierte das Gremium auf die fehlende Genehmigung des Haushaltes 2025 durch die Aufsichtsbehörde, die bei Beibehaltung des bisherigen Hebesatzes von 540 Prozent nicht erteilt wurde.

    Die Hebesätze wurden rückwirkend für unbebaute Grundstücke auf 650 %, für Wohngrundstücke auf 650 % und für Nichtwohngrundstücke auf 1250 % festgesetzt. Die Hebesätze für die Grundsteuer A (390 %) und für die Gewerbesteuer (450 %) bleiben unverändert.

    Nach erfolgter Genehmigung des Haushaltes 2025 am 22. Mai wurde die Haushaltssatzung, einschließlich der Festlegung der differenzierten Hebesätze, im Rhein-Lahn-Kurier am 30. Mai 2025 öffentlich bekannt gemacht.

    Anfang Juli erhalten alle Grundsteuer-B-Pflichtigen einen neuen Grundsteuerbescheid, in welchem die neu beschlossenen, nach Grundstücksart zugeordneten Hebesätze Berücksichtigung finden. Die Nachzahlungen für die ersten beiden Quartale sind zum 07. August 2025 fällig.

    Die Einordnung in die jeweilige Grundstücksart – unbebaute Grundstücke, Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke) und Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum) – ist dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes unter der Bezeichnung Grundstücksart zu entnehmen. Die Stadt Lahnstein hat auf diese Klassifizierung keinen Einfluss.

    Für Rückfragen steht das Steueramt zur Verfügung. Aufgrund des zu erwartenden hohen Anfrageaufkommens bittet die Verwaltung jedoch, Anfragen bevorzugt per E-Mail an grundsteuer@lahnstein.de zu richten. Telefonisch ist das Steueramt unter 02621 914-153 erreichbar – hierbei kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen.

Haushaltsplan

Hebesätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

auf 390 v.H.
Grundsteuer B


für unbebaute Grundstücke (i.S.d.§246 BewG)auf 650 v.H.

für Wohngrundstücke (i.S.d. §248 i.V.m. §249Abs.1 Nr. 1-4 BewG) auf 650 v.H.

für Nichtwohngrundstücke (i.S.d. §248 i.V.m. §249Abs.1 Nr. 5-8 BewG)auf 1.250 v.H.
Gewerbesteuer
auf 450 v.H.
Hundesteuer


für den ersten Hund105,00 €

für den zweiten Hund150,00 €

für jeden weiteren Hund200,00 €

für gefährliche Hunde630,00 €