Unbedenklichkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung:
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt, dass der Antragsteller keine offenenen Forderungen gegenüber der Stadt Lahnstein hat
- wird u.a. zur Gewerbeanmeldung, Konzessionserteilung und -verlängerung benötigt
- nicht zu verwechseln mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, diese wird vom Finanzamt ausgestellt
- Beantragung ist persönlich möglich
- die Bescheinigung wird bei offenen Forderungen nicht ausgestellt, es sei denn die offenen Forderungen werden vor Ort beglichenWelche Unterlagen werden benötigt?
Gültiger Personalausweis
Bearbeitungsdauer
sofort
Anträge / Formulare
SEPA Lastschriftmandat