Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Für Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz verantwortlich.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende