Ausweispflicht befreien
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Spezielle Hinweise für - Stadt LahnsteinBitte senden Sie den ausgefüllten Antrag nebst Anlagen (Betreuerausweis, ärztl. Unterlagen etc.) und Angabe einer Kontaktperson an:
Stadtverwaltung Lahnstein
-Servicecenter-
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Teaser
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage