Ausweispflicht befreien
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Spezielle Hinweise für - Stadt LahnsteinBitte senden Sie den ausgefüllten Antrag nebst Anlagen (Betreuerausweis, ärztl. Unterlagen etc.) und Angabe einer Kontaktperson an:
Stadtverwaltung Lahnstein
-Servicecenter-
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Welche Unterlagen werden benötigt?
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare