Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lahnstein

    Eine Übermittlungssperre kann für verschiedene Bereiche beantragt werden und ist an keine Begründung gebunden. 

    Wenn Sie der Auskunft bei Alters- und Ehejubiläen widersprechen, beachten Sie, dass auch keine Gratulation durch Vertreter*innen der Stadt Lahnstein erfolgt.

    Darüber hinaus können Sie der Auskunft an : Religionsgesellschaften, Parteien und Wählergruppen, Adressbuchverlage sowie dem Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen.

    Weitere Informationen zur Auskunftssperre (bei Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit) entnehmen Sie bitte der Rubrik Auskunftssperre.

    Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vorab mit dem Servicecenter der Stadt Lahnstein in Verbindung, vorzugsweise über die E-Mail servicecenter@lahnstein.de.

    Wir beraten Sie gerne und übersenden Ihnen entsprechende Antragsformulare.

  • Zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

  • Voraussetzungen

    keine

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.


An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Abteilungen