Hundesteuer Befreiung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit

    In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz – eine Steuerbefreiung gewährt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lahnstein

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.  Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung zur Hundesteuer in der Stadt Lahnstein.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lahnstein

    Der Antrag kann formlos schriftlich oder mündlich gestellt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Kopie des Schwerbehindertenausweises

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lahnstein

    Satzung der Stadt Lahnstein über die Erhebung von Hundesteuer


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Lahnstein

Stadt Lahnstein

Kämmerei und Steueramt

Kirchstraße 1

56112 Lahnstein

Telefon: 02621-914-167

Telefax: 02621-914-330

Email: abgaben@lahnstein.de

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