Hundesteuer Befreiung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit
In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz – eine Steuerbefreiung gewährt.
Spezielle Hinweise für - Stadt LahnsteinEine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung zur Hundesteuer in der Stadt Lahnstein.
- Hundesteuersatzung v. 21.05.2012
Satzung der Stadt Lahnstein über die Erhebung von Hundesteuer vom 21.05.2012
- Hundesteuersatzung v. 21.05.2012
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt LahnsteinDer Antrag kann formlos schriftlich oder mündlich gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kopie des Schwerbehindertenausweises
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt LahnsteinSatzung der Stadt Lahnstein über die Erhebung von Hundesteuer
- § 24 Gemeindeordnung (GemO)
- § 5 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Hundesteuersatzung v. 21.05.2012
Satzung der Stadt Lahnstein über die Erhebung von Hundesteuer vom 21.05.2012