Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Leistungsbeschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Spezielle Hinweise für - Stadt LahnsteinDieses Anliegen bezieht sich auschließlich auf das Dokument.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter dem Anliegen "EU-Kartenführerschein (Umtausch)".
(Das Anliegen betrifft nicht die Verlängerung der C/D Klassen oder des Personenbeföderungsscheins)
Um direkt auf die Seite unserer Terminvereibarung zu gelangen folgen Sie dem Link.
Teaser
Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt LahnsteinSie wohnen in der Stadt Lahnstein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Rechtsgrundlage