Amtsblatt veröffentlichen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.

    Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.

    Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lahnstein

    Der Rhein-Lahn-Kurier (RLK) ist das offizielle Bekanntmachungsorgan der Stadtverwaltung Lahnstein und wird von der städtischen Pressestelle in 

    Zusammenarbeit mit der Linus Wittich Medien KG veröffentlicht. Neben dem amtlichen Teil ermöglicht die Stadtverwaltung den Lahnsteiner Vereinen, Kirchen und sonstigen Institutionen im Rahmen der mit der Linus Wittich Medien KG geschlossenen Vereinbarungen eine kostenlose Veröffentlichung ihrer institutionsbezogenen Beiträge im redaktionellen Teil des RLK. 

    Rhein-Lahn-Kurier online


  • Teaser

    Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lahnstein

    Reglementierung Rhein-Lahn-Kurier Lahnstein.pdf

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lahnstein

    Beiträge sind entsprechend der Regularien digital zu übermitteln.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lahnstein

    Für Veröffentlichungen von Beiträgen von Lahnsteiner Vereinen, Kirchen und sonstigen Institutionen fallen keine Gebühren an.

    Kostenpflichtige Anzeigen sind direkt über den Linus Wittich Verlag zu schalten.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.

    Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online  für jeden User kostenfrei einsehba r unter


An wen muss ich mich wenden?

Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende