Blick auf das Rathaus in Oberlahnstein 

Kommunalverfassungsstreit: Stadtverwaltung und Fraktionen einigen sich auf Vergleich

Am heutigen Tag wurde vor dem Verwaltungsgericht Koblenz die Klage der Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen Lahnsteins Oberbürgermeister Lennart Siefert verhandelt.

Im Kern ging es um die Frage, ob der Oberbürgermeister einen Antrag der Fraktionen hinsichtlich der Verkehrsführung auf die Tagesordnung des Stadtrats hätte setzen müssen. Verwaltungsseitig wird die Ansicht vertreten, dass die Änderung der Verkehrsrichtung in der Adolfstraße eine verkehrsrechtliche Maßnahme aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs sei und somit als Auftragsangelegenheit in die Zuständigkeit der Verwaltung falle, während die Faktionen die Sache als städtebauliche Maßnahme und daher als Selbstverwaltungsangelegenheit in Zuständigkeit des Stadtrats werten.

Einigung im Sinne der Demokratie

Das Gericht machte deutlich, dass für beide Rechtsauffassungen gute Argumente vorliegen. Da keine Seite eine offensichtliche Überlegenheit ihrer Argumentation geltend machen konnte und die Kammer sich ebenfalls nicht einig war, regte der Vorsitzende eine Abwägung zugunsten des Demokratieprinzips an: Im Zweifelsfall solle die Entscheidung dort fallen, wo gewählte Bürgervertreter nach öffentlicher Beratung diskutieren.

Um eine langwierige juristische Auseinandersetzung zu vermeiden und schnell handlungsfähig zu sein, einigten sich die Beteiligten auf einen Vergleich. Dieser sieht vor, dass das Thema bereits auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung im Mai gesetzt wird. Dabei wird der Stadtrat primär über die Frage seiner eigenen Zuständigkeit in dieser Sache beraten und nicht die Rechtmäßigkeit verkehrsrechtlicher Anordnungen bewerten.

„In einer solch komplexen Zuständigkeitsfrage war eine gerichtliche Einordnung für beide Seiten wichtig. Da das Gericht gute Argumente für beide Ansichten sieht, folgen wir dem richterlichen Vorschlag eines Kompromisses, um nun im Stadtrat gemeinsam über die weitere Zuständigkeit zu beraten“, so Oberbürgermeister Lennart Siefert.

Mit dem geschlossenen Vergleich erkennen die Fraktionen explizit das Recht des Oberbürgermeisters an, seine Befugnisse aus der Gemeindeordnung weiterhin wahrzunehmen. Sollte der Rat bei der Diskussion über seine Zuständigkeit zu einem Ergebnis kommen, das der rechtlichen Vorprüfung der Verwaltung widerspricht, bleibt der Weg zur Überprüfung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion offen.

Der Vergleich steht unter Widerrufsvorbehalt und kann vom Oberbürgermeister bis Freitag, 27. Februar 2026 widerrufen werden. Auf Wunsch der Klägerinnen wurde auch ihnen ein entsprechender Widerrufsvorbehalt eingeräumt. Oberbürgermeister Siefert hat das Verwaltungsgericht bereits darüber informiert, den Vergleich nicht widerrufen zu wollen.