Niederlahnstein besaß in der Vormoderne eine stattliche Anzahl befestigter Höfe. Diese waren zunächst im Besitz von freien Bauern, später von Ortsadligen oder geistlichen Institutionen. Mit dem Besitz der Hofanlagen waren bestimmte Nutzungsrechte an der gemeinschaftlichen Dorfmark – also an Allmendeflächen wie Wald und Weide – verbunden, weshalb man sie Märkerhöfe nannte. Das Wort „Märker“ ist von dem Begriff Mark / Gemarkung, also den außerhalb einer Ansiedlung liegenden Feldern, Wiesen, Gewässern und Wäldern, abgeleitet.
Die Besitzer der Höfe waren in der Märkergenossenschaft zusammengeschlossen und stellten den Ritter- oder Märkerbürgermeister. In Kriegszeiten verteidigten sie als Burgmannen im Dienste ihres Herrn, des Kurfürsten von Trier, den Ort Niederlahnstein sowie die trierische Burg Stolzenfels. In dem im Märkerbuch aus dem 15. Jahrhundert überlieferten Märkereid wird explizit eine wirtschaftlich erfolgreiche Verwaltungstätigkeit und die Treue zum Trierer Erzbischof verlangt. Der Erzbischof und Kurfürst von Trier war durch den Erwerb der Vogtei(herrschaft) Niederlahnstein zum Obermärker geworden.
In ruhigen Zeiten wohnten die Märker auf ihren Höfen. Das waren herrschaftliche, steinerne Wohnhäuser, von einer wehrhaften Mauer umgeben. Dieser Schutz war nötig, weil es in Niederlahnstein keine Stadtmauer gab. Ein Besitzwechsel erfolgte durch Vererbung, Verschuldung oder Verkauf, sodass im Laufe der Zeit auch auswärtige Adlige und geistliche Institute in den Besitz eines Märkerhofs gelangten.
Von den ursprünglich 14 Märkerhöfen sind heute noch sieben erhalten: Entlang der Lahn der Arnsteiner Hof (Märkerhof des ehem. Prämonstratenserstifts Arnstein), der Dietkirchener Hof (Lubentiusstift Dietkirchen) – heute auch als Heimbachhaus bekannt – der Helfensteiner Hof (nachmalig Hotel „Zum Schwanen“), der Märkerhof der Freiherren Wenz von Lahnstein (heute Hotel „Weißes Ross“), der Nassau-Sporkenburger Hof (heute Städtisches Theater), der Zehnthof des St. Kastorstiftes Koblenz (Johannesstraße 24) und der Kleeberger Hof im Nauling.

Verschwunden sind in der Emser Straße ein früherer Hof des Lubentiusstiftes und der Märkerhof der Herren von Naunheim, in der Holzgasse der Märkerhof der Herren von Staffel, im Krötenpfuhl (heute Langgasse) der Hof der Zisterzienser Abtei Altenberg und der Hof eines Nichtadligen sowie am Standort des heutigen Amtsgerichts der Raffenberger Hof.
Die Märker übten die Kontrolle über den Ort aus, indem sie alle gemeindlichen Funktionsträger ernannten, wie die Mark- und Polizeibeamten, Unterkäufer (Kontrolle der Gastwirte und Weinschank), Eicher (Fassmaße kontrollieren), Hüter (Polizeiaufsicht, Waldkontrolle, Jagd), Schützen (Förster), Fleischsetzer (Fleischpreis festlegen) und Aufheber (Rügen eintreiben). Auch die Besetzung der Kirchenämter, den Kirchen- und Almosenmeister sowie die Sendschöffen hatten sich die Märker vorbehalten. Sie trafen sich einmal jährlich, um wichtige politische Entscheidungen und die Besetzung dieser Ämter zu treffen. An der Wahl des Schulmeisters, der meist auch Glöckner war, beteiligten sich auch Pfarrer und Gemeinde mit je einer Stimme.
Die Kompetenzen der Märker beschränkten sich aber nicht nur auf die Ernennung der gemeindlichen Funktionsträger. Ohne die Märker konnte keine Gemeinderechnung verabschiedet werden. Sie vertraten die Ortspolizeibehörde, wachten über den Aufenthalt und die Niederlassung fremder Personen. Selbst um die Pflege der Sittlichkeit und eines frommen Lebenswandels in der Gemeinde kümmerten sie sich.
Für all diese Bemühungen genossen die Märker Vorrechte und Freiheiten. Dazu gehörte, nach Belieben zu fischen, niederes Wild zu jagen, ihre Haustiere im Wald zu mästen, Brenn- und Bauholz dem Wald zu entnehmen sowie weitere Vorrechte bei Laubabgabe und Weinlese. Auch waren sie von fast allen mit Grundbesitz zusammenhängenden Steuern (Zehnten) und sogar von Kriegssteuern befreit. Am Märkertag lieferte die Gemeinde eine entsprechende Mahlzeit für sie und die neugewählten Gemeindebeamten.
Der alljährlich bestellte Ritter- oder Märkerbürgermeister stützte sich auf ein altes Weistum (Rechtsspruch), nach dem er Gebot- und Verbotsrechte im Namen des Trierer Kurfürsten innehatte, was sich in erster Linie auf die Verwaltung der Mark bezog. Bei der alljährlichen Begehung der Gemarkungsgrenzen hatte er die Grenzsteine zu kontrollieren. Er regelte Holzschlag und Aufforstung sowie Bestrafung von Felddiebstahl und Flurbeschädigung. Dafür erhielt er persönliche Vergünstigungen. So bekam er das Heu auf dem Rödelwert, eine damalige Insel mit Graswuchs an der Lahnmündung, zugesprochen, hatte freie Überfahrt über die Lahn und bezog einige Gulden für die Revision der Gemeinderechnung und der Hospital- und Kirchenrechnung.
Bereits ab dem 13. Jahrhundert traten Niederadlige an die Stelle der bisherigen Märkerschaft der mittelalterlichen freien Bauern und gelangten damit in den Genuss lukrativer Vorrechte. Gleiches galt für Kloster-Gutshöfe, die meist mit Verwaltern aus dem Adel besetzt waren. Auch die Freiherren vom Stein waren im Besitz von zwei Märkerstimmen. Dennoch gab es, da das Märkerrecht an den Hof gebunden war, auch im 16. Jahrhundert noch drei nicht-adelige Märker, die abfällig „Bauernmärker“ genannt wurden. Kompetenzstreitigkeiten mit den Vertretern der übrigen Einwohnerschaft Niederlahnsteins, insbesondere den bäuerlichen Heimburgen und Geschworenen, konnten durch Vermittlung des kurtrierischen Amtmanns, des Märkerbürgermeisters und des erzbischöflichen Kellners zu Ehrenbreitstein 1455 geregelt werden.
Seit dem 16. Jahrhundert verloren die Märker immer mehr von ihren Vorrechten zugunsten des Landesherrn, der diese beschnitt und letztlich ganz an sich zog. Nachdem die Waldaufsicht auf das kurfürstliche Forstamt übergegangen war, hatten die Märker noch die Niederjagd und die Anstellung der Gemeindebeamten inne. Das teure Essen am Märkertag wurde Ende des 18. Jahrhunderts abgeschafft, auch ihre Steuerbefreiungen und Begünstigungen gingen verloren. Selbst der Vorsitz im Märkerrat wurde dem Ritterbürgermeister abgesprochen. Er hatte nur noch das Recht, den Märkertag anzuberaumen und die dort gewählten gemeindlichen Funktionsträger zu vereidigen. Ab 1806 trat an die Stelle des Märkerbürgermeisters der Amtsschultheiß, der aber keinerlei richterliche Befugnisse mehr ausübte. Diese wurden bis 1815 vom Justizsenat in Ehrenbreitstein, seitdem vom nassauischen Justizamtmann in Braubach übernommen.