Zum 1. Mai 2025 tritt bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und ID-Karten eine Neuerung in Kraft: Künftig dürfen für die Erstellung dieser Dokumente ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden. Papierfotos werden – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht mehr akzeptiert.
Mit dieser gesetzlichen Änderung soll die sogenannte Morphing-Technik unterbunden werden. Dabei werden mehrere Gesichter in einem Lichtbild verschmolzen, was insbesondere bei der Kontrolle an Grenzen zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen kann. Durch die verpflichtende Verwendung digitaler Lichtbilder wird die Biometrietauglichkeit direkt geprüft und Manipulationen werden erschwert.
Im Servicecenter der Stadt Lahnstein kann die neue Regelung zum Stichtag noch nicht umgesetzt werden. Grund dafür ist, dass die Lieferung der erforderlichen Point-ID-Geräte durch die Bundesdruckerei bislang nicht in Aussicht gestellt wurde.
Eine Übergangsfrist ermöglicht es bis zum 31. Juli 2025, weiterhin Papierfotos zu verwenden. Wichtig ist, auf die Aktualität des Fotos zu achten.
Das digitale biometrische Lichtbild kann entweder bei zertifizierten Fotografen oder direkt in der Pass- und Ausweisbehörde erstellt werden. Die zertifizierten Fotodienstleister laden das digitale Lichtbild in eine gesicherte Cloud. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten anschließend einen QR-Code, über den die Passbehörde das Bild abrufen kann.
Die neue Regelung gilt nicht für Fahrerlaubnisbehörden. Für Führerscheinanträge müssen bis auf Weiteres weiterhin Lichtbilder in Papierform mitgebracht werden.