Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lahnstein

    Die Meldebestätigung wird bei der An-oder Abmeldung des Wohnsitzes ausgehändigt. Bei Verlust ist es grundsätzlich  möglich eine Kopie zu erhalten. Sie ersetzt jedoch nicht eine aktuelle Meldebescheinigung.

    Bitte buchen Sie für dieses Anliegen einen Termin unter "sonstiges Anliegen".

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  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

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Servicecenter der Stadt Lahnstein

Zuständige Abteilungen