Sauberkeit im Straßenbereich trägt nicht nur zur Verschönerung des Stadtbildes bei, sondern spielt auch eine zentrale Rolle für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Unabhängig der Jahreszeit müssen Straßen, Geh- und Radwege jederzeit gut begehbar und befahrbar sein. Andernfalls kann schnell zu gefährlichen Situationen kommen – besonders in verkehrsreichen Bereichen.
Die Verantwortung für die Reinigung der Straßen liegt dabei nicht bei der Stadt Lahnstein, sondern bei den jeweiligen Grundstückseigentümern. Laut der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen ist jeder Besitzer verpflichtet, für die regelmäßige Reinigung zu sorgen. Diese erfolgt wöchentlich und bei Bedarf auch kurzfristig. Zusätzlich zum klassischen Säubern gehört es auch dazu, Pflanzen, die über die Grundstücksgrenze hinauswachsen, regelmäßig zurückzuschneiden, um den Gehweg freizuhalten.
Wer seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, riskiert eine Geldbuße. Damit sorgt die Stadt Lahnstein dafür, dass alle Verkehrsteilnehmer jederzeit sicher unterwegs sind.
Die Stadt erhebt keine Straßenreinigungsgebühr, sondern überträgt die Verantwortung und die Kosten auf die Eigentümer. Weitere Details zu den Regelungen sind auf der städtischen Website unter www.lahnstein.de/stadtverwaltung/ortsrecht zu finden.