Lahnsteiner Stadtrat tagte im April

Am Donnerstag, 24. April tagte der Lahnsteiner Stadtrat in den Konferenzräumen der Stadthalle Lahnstein.

Nach der Einwohnerfragestunde wurde der Schenkung einer Teleskopkamera inklusive Zubehörs an die Sondereinheit Rettungshunde und Ortungstechnik Lahnstein einstimmig zugestimmt.

Die Unabhängige Liste Lahnstein stellte den Antrag auf Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes auf dem Gelände „Victoriabrunnen“. Um das im Antrag beschriebene Vorhaben umzusetzen, ist die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt Lahnstein entsprechend anzupassen. Zur Schaffung dieses Baurechts beschloss der Stadtrat einstimmig, ein Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten.

Im Anschluss wurde der Bebauungsplan Nr. 51 – Geh- und Radweg Rheinufer Oberlahnstein – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB nach Beschlussfassung über die eingereichten Stellungnahmen einstimmig als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Satzung nach Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) plant unter Beteiligung der Stadtverwaltung Lahnstein die Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich Kölner Straße / Hermsdorfer Straße. Der Bebauungsplan Nr. 29 – Gewerbepark Hermsdorfer Straße – deckt jedoch Bereiche ab, die in diesem Zuge vom LBM beansprucht werden. Es ist daher erforderlich, diese Flächen aus dem Geltungsbereich herauszunehmen, damit sie durch das vom LBM zu schaffende Straßenbaurecht belegt werden können. Der Rat stimmte diesbezüglich der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 einstimmig zu.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde der Auftrag zum Ausbau des Lindenwegs und des Lindenplatzes einstimmig an die mindestfordernde Bieterin EUROVIA Bau GmbH zu der Bruttoangebotssumme in Höhe von 1.165.937,97 Euro vergeben.

Danach wurde der Beauftragung des Nachtragsangebotes der Arbeitsgemeinschaft Epcan / Muenet zum Breitbandausbau Ausbau der weißen Flecken einstimmig zugestimmt. Durch dieses erhalten 194 weitere Adressen im Kreisgebiet die Möglichkeit der Glasfaserversorgung. In Lahnstein selbst handelt es sich um 22 Adressen, die zusätzlich versorgt werden können.

Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht des Jahres 2023 des Baubetriebshofs, der als Betriebszweig des Eigenbetriebs Wirtschaftsbetriebe Lahnstein geführt wird, wurden gemäß § 27 EigAnVO festgestellt. Der Jahresabschluss weist in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Verlust in Höhe von -29.746,57 Euro aus – ursprünglich vorgesehen war ein Ergebnis in Höhe von -119.700 Euro. Material- und Personalaufwand haben sich deutlich verringert, so dass die vorgenannte Verbesserung des Ergebnisses gegenüber der Wirtschaftsplanung erzielt werden konnte. In der Sitzung des Stadtrats wurde einstimmig beschlossen, den Jahresverlust in Höhe von -29.746,57 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht 2023 des Betriebszweiges Bestattungswesen wurden gemäß § 27 EigAnVO festgestellt. Es wurde einstimmig beschlossen, den ausgabewirksamen Jahresverlust in Höhe von -242.801,36 Euro durch den Haushalt der Stadt Lahnstein auszugleichen. Der festgestellte Jahresgewinn wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Bei einer Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung und Optimierung der Schlammbehandlung in der Kläranlage Lahnstein / Braubach stellte sich heraus, dass Anlagenteile der Schlammbehandlung teilweise in die Jahre gekommen sind und einer Erneuerung oder Überarbeitung bedürfen. Der Stadtrat stimmte der Optimierung der Schlammbehandlung mit den verschiedenen aufgezeigten Bestandteilen einstimmig zu. Hierzu wird ein Vergabeverfahren zur Beauftragung der weiteren Planungsleistung durchgeführt.

Im nächsten Punkt stimmte der Stadtrat der Empfehlung des Schulträgerausschusses einstimmig zu, die Firma „Sander Catering GmbH“ mit der Mittagsverpflegung an den Lahnsteiner Grundschulen für das Schuljahr 2025/2026 zu beauftragen. Die Elternbeiträge für das Mittagessen wurden für das genannte Schuljahr an jeder Schule auf 5,40 Euro festgesetzt.

Des Weiteren empfahl der Schulträgerausschuss, keine Förderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz für die Planungsleistungen Brandschutz sowie Heizung, Lüftung und Sanitär im Rahmen der Baumaßnahme an der Schillerschule Lahnstein zu beantragen. Die Kosten sollen lediglich im Antrag auf Schulbauförderung Berücksichtigung finden. Der Rat stimmte der Empfehlung einstimmig zu.

Ein Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FBL, GRÜNE und FDP sieht vor, § 4 und § 5 der Hauptsatzung zu ändern und die Wertgrenzen für die Verfügung über Gemeindevermögen durch den Oberbürgermeister herabzusetzen. In § 5 der Hauptsatzung hat der Stadtrat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Aufgaben an den Oberbürgermeister zu übertragen. Die Regelung sorgt dafür, dass die Verwaltung im Rahmen des vom Rat beschlossenen Etats die Aufgaben zügig und flexibel abarbeiten kann.

Eine Reduzierung auf 15.000 Euro kann zu Einschränkungen bei der täglichen Verwaltungsarbeit führen: So werden bei Nachtragsaufträgen, die während größeren Baumaßnahmen die Regel sind, Beträge von 15.000 Euro schnell überschritten und damit kurzfristig zusätzliche Sitzungen für einzelne Tagesordnungspunkte notwendig. Eine vollständige Jahressitzungsplanung wird nicht mehr möglich sein. Auch wird der Verwaltungsaufwand zunehmen, indem sich die Anzahl der zu fertigenden Sitzungsvorlagen erhöhen. Weitere Ausschusssitzungen werden darüber hinaus zusätzliche Kosten durch Sitzungsgelder der Gremienmitglieder, Raummiete, Technik und Personalkosten für Sitzungsdienste verursachen. Dies wird zwangsläufig zu einer Verlangsamung von Projekten führen.

In der Sitzung des Stadtrats wurde mehrheitlich beschlossen, die Hauptsatzung der Stadt Lahnstein dahingehend zu ändern, dass die Wertgrenze in § 5 zur Vergabe von Aufträgen und die Verfügung über Stadtvermögen durch den Oberbürgermeister von 40.000 Euro auf 15.000 Euro reduziert wird. § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung wird entsprechend angepasst.

Dahingehend wurde auch die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung in der Fassung vom 19. Februar 2025 mehrheitlich beschlossen.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2025 die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen. Mit Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vom 20. März 2025 ging ein Aufklärungsersuchen ein, in welchem gegen die vorliegende Haushaltssatzung Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben werden. Der Haushalt der Stadt Lahnstein wurde zwar (noch) nicht abgelehnt, in dem Aufklärungsersuchen sind jedoch deutliche Hinweise enthalten, dass eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B zumindest aufkommensneutral auf 765 % gefordert wird, um eine Genehmigung zu erhalten. Von Seiten der ADD wurde eine Frist bis 30. April 2025 gesetzt, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um das Haushaltsdefizit auf das geringstmögliche Maß zu beschränken. Der Haupt- und Finanzausschuss hat daraufhin erneut über die Hebesätze beraten und für die Grundsteuer B folgende differenzierte Hebesätze zum Beschluss vorgeschlagen: 650 v.H. für Wohngrundstücke, 1.250 v.H. für Nichtwohngrundstücke und 650 v.H. für unbebaute Grundstücke. Gleichzeitig wurde die zwischenzeitlichen Veränderungen  die Kreisumlageerhöhung auf 45,75 % sowie ein Grunderwerb berücksichtigt und beschlossen. Hieraus ergibt sich eine geänderte Haushaltssatzung, die mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen wurde.

Durch die Stadtratsfraktion der CDU wurde der Antrag zur Abschaffung des Nikolausmarktes gestellt. Dieser wurde in der Stadtratssitzung mehrheitlich abgelehnt. Aufbauend auf den positiven Erfahrungen des Vorjahres steht die Verwaltung im Austausch mit potenziellen Kooperationspartnern, um die Veranstaltung weiterzuentwickeln und die Kosten langfristig so gering wie möglich zu halten. Ihr Ziel ist es, eine attraktive, sichere und wirtschaftlich tragfähige Veranstaltung zu organisieren, die einen nachhaltigen Beitrag zur Belebung der Innenstadt leistet.

Weitere Informationen zum Stadtrat, den Mandatsträgern und anstehenden Sitzungsterminen finden sich auf der städtischen Webseite unter www.lahnstein.de/buergerinfo.