Die rheinland-pfälzische Kommunalverfassung sieht für die Stadt Lahnstein zwei Organe, den Oberbürgermeister sowie den Stadtrat, vor. Dem Organ "Oberbürgermeister" obliegt die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des Rates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der staatlichen Aufgaben, die der Stadt übertragen sind (Auftragsangelegenheiten), zuständig.
Demgegenüber ist der Stadtrat das zentrale Beschlussorgan, das die grundlegenden Entscheidungen trifft und die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Verwaltung vorgibt.
Der Stadtrat besteht aus 32 gewählten Ratsmitgliedern (gekorene Mitglieder) und dem Vorsitzenden, dem Oberbürgermeister, der neben seiner Funktion als Leiter der Stadtverwaltung auch den Vorsitz im Rat führt (geborenes Mitglied).
Die Sitzverteilung im Rat (siehe Diagramm auf der rechten Seite) ergibt sich aus dem Ergebnis der Kommunalwahl am 26.05.2019. Die Ratsmitglieder sind für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Der Stadtrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stadt Lahnstein. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt.
Zu den Aufgaben des Stadtrates gehören insbesondere:
Nicht in die Kompetenz des Rates fallen letztlich lediglich die sogenannten Geschäfte der laufenden Verwaltung, die dem Oberbürgermeister vorbehalten bleiben, sowie die Ausführung der der Stadt Lahnstein übertragenen staatlichen Aufgaben (Auftragsangelegenheiten).
Die umfassende Aufgabenstellung des Rates macht eine Vorbehandlung der Detailfragen in den vom Stadtrat gebildeten Ausschüssen erforderlich. Die Vorberatungen in den Ausschüssen erleichtern die Beratung und Entschlussfindung im Rat erheblich.
Folgende Ausschüsse wurden gebildet:
Folgende Ausschüsse sind zusätzlich aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorzuhalten: