Montag
08:30 – 11:30 Uhr
Dienstag
08:30 – 11:30 Uhr
Mittwoch
08:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag
08:30 – 11:30 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 – 11:30 Uhr
Hiervon ausgenommen sind die Öffnungszeiten des Service-Centers, der Touristinformation, der Stadtbücherei, des Stadtarchivs, des Jugendkulturzentrums, der Stadthallenverwaltung und der Städtischen Bühne Lahnstein im Nassau-Sporkenburger Hof.
Sie können weitere Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten mit Ihren Sachbearbeitern absprechen.
Der Fachbereich 5 umfasst den Bereich Bürgerdienste, der das Meldewesen, den Bereich Fahrerlaubnisse und Kfz-Zulassung beinhaltet, Ordnung mit dem Kommunalen Vollzug, der Parkraumüberwachung, dem Gewerbeamt dem Fundbüro und dem Standesamt sowie das Feuerwehrwesen und den Katastrophenschutz. Ein Bestandteil ist der Bereich Verkehr. Dort geht es um Schwertransporte, um Parkausweise, um Sondernutzungserlaubnisse sowie die Regelung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Markierungen.
In allen diesen Bereichen verarbeitet der Fachbereich 5 personenbezogene Daten.
Der Fachbereich 5 ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Erfüllung der in Ziffer 1. genannten Aufgaben verantwortlich.
Stadtverwaltung Lahnstein
Fachbereich 5 – Bürgerdienste , Ordnung und Verkehr
Bahnhofstraße 49a
56112 Lahnstein
+49 (0)2621 914-200
Stadtverwaltung Lahnstein
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
+49 (0)2621 914-122
Um seine Aufgaben als Ordnungs- und Verkehrsbehörde erfüllen zu können, benötigt der Fachbereich 5 der Stadtverwaltung Lahnstein auch personenbezogene Daten. Diese werden teilweise von anderen Fachämtern erhoben und weitergeleitet. Zum Teil erhebt der Fachbereich selbst die von ihm benötigten Daten.
Der Fachbereich verarbeitet sämtliche personenbezogenen Daten auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP) sowie weiteren fachbereichsspezifischen landesrechtlichen Vorschriften
Der Fachbereich 5 verarbeitet insbesondere persönliche Identifikations- und Kontaktangaben wie Vor- und Nachname, Anschrift, Email-Adresse, Telefonnummer sowie alle sonst noch zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Daten.
Alle dem Fachbereich 5 der Stadtverwaltung Lahnstein bekannt gewordenen Daten von betroffenen Personen dürfen und werden wir nur dann an andere Personen oder Stellen weitergeben, wenn die Betroffenen dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur für die Dauer der Bearbeitung. Es gelten unterschiedliche Löschfristen.
Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus der Abgabenordnung (AO), SGB I und X usw. ergeben Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation können bis zu 30 Jahre betragen.
Die Stadt Lahnstein nutzt keine automatisierte Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) gemäß Art. 22 DS-GVO.
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen auf Basis von IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie gemäß den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) umgesetzt, damit die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten sichergestellt ist.
Die Betroffenen, deren personenbezogene Daten dem Fachbereich 5 vorliegen, haben nach der DS-GVO folgende Rechte:
a) Recht auf Auskunft
Die Betroffenen können Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung verlangen (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
b) Recht auf Berichtigung
Sollten die betreffenden Angaben nicht oder nicht mehr zutreffend sein, könne die Betroffenen Berichtigung verlangen. Sollten die Daten unvollständig sein, können sie eine Vervollständigung verlangen.
c) Recht auf Löschung
Das Recht auf Löschung personenbezogener Daten gemäß Art. 15 DS-GVO hängt unter Anderem davon ab, ob diese Daten noch für die Erfüllung der Aufgaben des Fachbereichs 5 benötigt werden.
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Betroffene haben unter den Art. 18 DS-GVO genannten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu verlangen.
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Einwilligung der betroffenen Person, kann diese jederzeit gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO der Verarbeitung der sie betreffenden Daten widersprechen.
Dem Widerspruch ist jedoch dann nicht nachzukommen, wenn an der Verarbeitung der Daten ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung dieser Daten verpflichtet, zum Beispiel bei der Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Zuständig für die Beschwerde ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
+49 (0)6131 8920-0
poststelle(at)datenschutz.rlp.de
Stadt Lahnstein
https://www.lahnstein.de/verwaltung/datenschutz/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland Pfalz
https://www.datenschutz.rlp.de/de/startseite/
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Tel: +49 (0)2621 914-122
Fax: +49 (0)2621 914-330