Für Baugebiete mit Bebauungsplan bedürfen Bauvorhaben keiner Baugenehmigung, wenn nach dem Bebauungsplan gebaut wird. Die Bauunterlagen müssen dann lediglich für ein sogenanntes Freistellungsverfahren eingereicht werden. Von der Behörde wird keine Baugenehmigung erteilt; das Bauen ist genehmigungsfrei.
Fachbereich: | Fachbereich 4 – Bauen, natürliche Lebensgrundlagen und Eigenbetrieb Wirtschaftbetriebe Lahnstein |
Fachgebiet: | Bauaufsicht |
Straße: | Kirchstraße 1 (Postanschrift) |
PLZ/Ort: | 56112 Lahnstein |
Telefon: | 02621 914-402/-411 |
Telefax: | 02621 914-330 |
E-Mail: | bauamt(at)lahnstein.de |
Das Verwaltungsgebäude befindet sich in der Didierstraße 21c in Niederlahnstein.
1. Bauantragsformular, 1fach
2. Katasteramtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000, 1fach
3. Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten),1fach
4. Nachweis der Grundflächenzahl (GRZ), Geschoßflächenzahl (GFZ), der Geschossigkeit, 1fach
5. Stellplatznachweis, 1fach
6. Berechnung des umbauten Raumes, 1fach
7. Berechnung der Wohn- und Nutzfläche, 1fach
8. Darstellung der Grundstücksentwässerung in einem Entwässerungsplan im Maßstab 1:500 und in den Grundrissen und Schnitten,1fach
9. Statistischer Erhebungsbogen, 1fach
10. Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis, 1fach
Die Gebühren richten sich nach dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis.
Antragsformulare sind auf den Seiten des Finanzministeriums abrufbar:
fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/baurecht-und-bautechnik/vordrucke/