Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Fliegende Bauten sind z.B. Zelte, Fahrgeschäfte, Bühnen und Bühnenaufbauten.
Fachbereich: | Fachbereich 4 – Bauen, natürliche Lebensgrundlagen und Eigenbetrieb Wirtschaftbetriebe Lahnstein |
Fachgebiet: | Bauaufsicht |
Straße: | Kirchstraße 1 (Postanschrift) |
PLZ/Ort: | 56112 Lahnstein |
Telefon: | 02621 914-402/-411 |
Telefax: | 02621 914-330 |
E-Mail: | bauamt(at)lahnstein.de |
Das Verwaltungsgebäude befindet sich in der Didierstraße 21c in Niederlahnstein.
Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch). Die Ausführungsgenehmigung wird von der oberen Bauaufsichtsbehörde oder z. B. dem TÜV erteilt, in dessen Bereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder ihre gewerbliche Niederlassung hat.
Sie dürfen nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Unteren Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt worden ist.
Prüfbuch