Eine Bauvoranfrage und der daraus resultierende Bauvorbescheid dient zur Klärung von baurechtlichen Einzelfragen im Vorfeld eines Bauantrages.
Fachbereich: | Fachbereich 4 – Bauen, natürliche Lebensgrundlagen und Eigenbetrieb Wirtschaftbetriebe Lahnstein |
Fachgebiet: | Bauaufsicht |
Straße: | Kirchstraße 1 (Postanschrift) |
PLZ/Ort: | 56112 Lahnstein |
Telefon: | 02621 914-402/-411 |
Telefax: | 02621 914-330 |
E-Mail: | bauamt(at)lahnstein.de |
Das Verwaltungsgebäude befindet sich in der Didierstraße 21c in Niederlahnstein.
Die Bauvoranfrage muss schriftlich mit konkreten Fragen eingereicht werden.
Zur Beurteilung des Sachverhaltes sind die notwendigen Bauzeichnungen und ein Lageplan einzureichen.
Die Gebühren sind unterschiedlich und richten sich nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis.