Übersicht über die auf ein Grundstück eingetragenen Baulasten. Die Eintragung einer Baulast auf ein Grundstück kann erforderlich werden für z.B.:
Der Eigentümer des belasteten Grundstücks muss eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben. Die Verpflichtungserklärung ist persönlich bei der Stadt Lahnstein zu unterschreiben. Die Baulast wird in das Baulastenverzeichnis der Stadt Lahnstein eingetragen und dem zuständigen Katasteramt zur Aufnahme eines Hinweises in das Liegenschaftskataster mitgeteilt.
Fachbereich: | Fachbereich 4 – Bauen, natürliche Lebensgrundlagen und Eigenbetrieb Wirtschaftbetriebe Lahnstein |
Fachgebiet: | Allgemeine Bauverwaltung, Verwaltung des Eigenbetriebs |
Straße: | Kirchstraße 1 (Postanschrift) |
PLZ/Ort: | 56112 Lahnstein |
Telefon: | 02621 914-406/-402 |
Telefax: | 02621 914-330 |
E-Mail: | bauamt(at)lahnstein.de |
Das Verwaltungsgebäude befindet sich in der Didierstraße 21c in Niederlahnstein.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Baulastenverzeichnis einsehen und sich gegen Gebühr Abschriften erteilen lassen.
Die Gebühren richten sich nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis.