Bauberatung

Wenn Sie ein Grundstück bebauen möchten, sollten Sie zunächst mit einem Entwurfsverfasser abklären, ob Ihr Bauvorhaben auf dem konkreten Grundstück zulässig ist und unter welchen Rahmenbedingungen es realisiert werden kann.

Nachdem Sie einen Entwurfsverfasser gefunden haben, mit dem Sie zusammenarbeiten möchten, ist es sinnvoll, frühzeitig auf die Untere Bauaufsichtsbehörde zuzugehen, um die Genehmigungsfähigkeit des Projekts abzuklären.

Zuständigkeit

Fachbereich: Fachbereich 4 – Bauen, natürliche Lebensgrundlagen und Eigenbetrieb Wirtschaftbetriebe Lahnstein
Fachgebiet: Bauaufsicht
Straße: Kirchstraße 1 (Postanschrift)
PLZ/Ort: 56112 Lahnstein

Ansprechpartner

Telefon: 02621 914 -402/-408
Telefax: 02621 914-330
E-Mail: bauamt(at)lahnstein.de

Information

Das Verwaltungsgebäude befindet sich in der Didierstraße 21c in Niederlahnstein.

Unterlagen (soweit bereits vorliegend)

  1. Katasteramtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000, 1fach 
  2. Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten),1fach 

Gebühren

Beratungen bis zu 15 Minuten sind kostenfrei. Die Gebühren für längere Beratungsgespräche richten sich nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis.