Wenn Sie ein Grundstück bebauen möchten, sollten Sie zunächst mit einem Entwurfsverfasser abklären, ob Ihr Bauvorhaben auf dem konkreten Grundstück zulässig ist und unter welchen Rahmenbedingungen es realisiert werden kann.
Nachdem Sie einen Entwurfsverfasser gefunden haben, mit dem Sie zusammenarbeiten möchten, ist es sinnvoll, frühzeitig auf die Untere Bauaufsichtsbehörde zuzugehen, um die Genehmigungsfähigkeit des Projekts abzuklären.
Fachbereich: | Fachbereich 4 – Bauen, natürliche Lebensgrundlagen und Eigenbetrieb Wirtschaftbetriebe Lahnstein |
Fachgebiet: | Bauaufsicht |
Straße: | Kirchstraße 1 (Postanschrift) |
PLZ/Ort: | 56112 Lahnstein |
Telefon: | 02621 914 -402/-408 |
Telefax: | 02621 914-330 |
E-Mail: | bauamt(at)lahnstein.de |
Das Verwaltungsgebäude befindet sich in der Didierstraße 21c in Niederlahnstein.
Beratungen bis zu 15 Minuten sind kostenfrei. Die Gebühren für längere Beratungsgespräche richten sich nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis.