Für Bauvorhaben in Baugebieten mit Bebauungsplan ist keine Baugenehmigung mehr erforderlich, wenn nach dem Bebauungsplan gebaut wird. Die Bauunterlagen müssen aber für ein sog. Freistellungsverfahren eingereicht werden.
Fachbereich: | Fachbereich 4 – Bauen, natürliche Lebensgrundlagen und Eigenbetrieb Wirtschaftbetriebe Lahnstein |
Fachgebiet: | Bauaufsicht |
Straße: | Kirchstraße 1 (Postanschrift) |
PLZ/Ort: | 56112 Lahnstein |
Telefon: | 02621 914 -402 / -408 |
Telefax: | 02621 914-330 |
E-Mail: | bauamt(at)lahnstein.de |
Das Verwaltungsgebäude befindet sich in der Didierstraße 21c in Niederlahnstein.
Der Antrag ist schriftlich bei der Stadtverwaltung Lahnstein (Untere Bauaufsichtsbehörde) zu stellen.
Bei gewerblichen Vorhaben ist zusätzlich eine Betriebsbeschreibung einzureichen. Die Bauunterlagen sind mindestens 3fach einzureichen.
Die Gebühren sind unterschiedlich und richten sich nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis.