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01. August 2012 Kategorie: Pressemitteilungen

Rettungskräfte dürfen nicht in ihrer Existenz gefährdet werden

Gute Aussichten: Oberbürgermeister Labonte sieht Erfolg durch Intervention der Politik


Lahnstein / Region / Berlin.
In der Diskussion um die Pläne der EU-Kommission im Hinblick auf eine eventuelle Änderung im Anwendungsbereich der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG hatte Lahnsteins Oberbürgermeister Peter Labonte mehrfach seine ablehnende Haltung geäußert. Er und viele seiner Amtskollegen, wie auch mehrere Abgeordnete des Deutschen Bundestages und nicht zuletzt der Deutsche Feuerwehrverband sehen in der geplanten Gesetzesänderung gravierende Nachteile für die Rettungsdienste Feuerwehr, THW und Deutsches Rotes Kreuz.

Eine Änderung hätte angesichts einer zulässigen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche zur Folge, dass auch ehrenamtlich geleistete Stunden auf die Wochenarbeitszeit angerechnet würden. Für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die 40 Stunden in ihrem Beruf arbeiten, blieben dann nur noch maximal acht Stunden pro Woche für das Ehrenamt.

In einem Schreiben an den Hauptgeschäftsführer des Städtetages Rheinland-Pfalz, Dr. Wolfgang Neutz, unterstrich Labonte erneut seine Bedenken: „Ehrenamtliche Mitglieder der Rettungsdienste wie auch der Feuerwehren gelten bei uns in Deutschland nicht als Arbeitnehmer und dürfen nach meinem Dafürhalten auch in Zukunft nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen“, so Labonte.

Auch mit seinem Jugendfreund, dem Neuwieder Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel, hatte Labonte in dieser Frage mehrfach Kontakt aufgenommen. In einem Schreiben an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, wurden diese Bedenken gegen die von der EU geplante Maßnahme zum Ausdruck gebracht.

Im Antwortschreiben von Ministerin von der Leyen heißt es unter anderem: „Die Sorge über angebliche Pläne der Europäischen Kommission, den Anwendungsbereich der EU-Arbeitsrichtlinie 2002/88/EG auf ehrenamtlich tätige Personen auszuweiten, hat uns in den letzten Wochen und Monaten beschäftigt. Mit Schreiben vom 16. Mai 2012 hatte ich Ihnen meinen Brief an Herrn Kommissar Andor vom gleichen Tag zugeleitet, in dem ich meine ablehnende Haltung gegenüber einer solchen Einbeziehung, die insbesondere auch die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland betreffen würde, zum Ausdruck gebracht habe.“

Kommissar Andor hat darafhin gegenüber der Bundesministerin deutlich gemacht, dass Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren (auch andere ehrenamtliche Personen), die mangels Vergütung ihrer Tätigkeit nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Unionsrechts anzusehen sind, nicht unter den Anwendungsbereich der Arbeitszeitrichtlinie fallen und nach dem Willen der Kommission auch zukünftig nicht fallen werden.

Im unionsrechtlichen Sinne seien Personen, die trotz ihrer Bezeichnung als „freiwillige“ Feuerwehrleute gelten, eigentlich „normale“ Arbeitnehmer. Trotzdem will die Kommission aber offenbar nicht einfach die Regelungen der Arbeitszeitrichtlinie auf diese Personen anwenden und überlegt, ob die „spezifischen Merkmale der Tätigkeiten“ dieser Personen „besonders berücksichtigt werden müssen.“

Ob ein Bedarf für entsprechende Regelungen auf europäischer Ebene besteht und wie diese aussehen könnten, kann mangels konkretem Vorschlag der Kommission nicht beurteilt werden. Jedenfalls würde eine solche Regelung nach den Ausführungen von Kommissar Andor nicht den Status derjenigen freiwilligen Feuerwehrleute (oder anderen ehrenamtlich tätiger Personen) berühren, die tatsächlich keine Arbeitnehmer sind.

Die vielen ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Feuerwehren oder andere ehrenamtlich tätige Personen können aufatmen und wären somit nicht betroffen, und die Sorge hinsichtlich der Überlegungen der Europäischen Kommission zum Anwendungsbereich der Arbeitszeitrichtlinie ist damit wohl ausgeräumt.

Die ehrenamtlich tätigen Personen werden somit auch künftig ihrem Engagement in den Feuerwehren im gewohnten Umfang nachgehen ohne Einschränkungen nachgehen können.

Oberbürgermeister Peter Labonte hat sich als stellvertretender Vorsitzender des Städtetags Rheinland-Pfalz mit dem Thema befasst. Er bewertet das Schreiben von Ministerin von der Leyen als gutes Signal, dennoch sollte die künftige Entwicklung in dieser Frage sorgfältig beobachtet und im Bedarfsfall entsprechend reagiert werden. Denn: - so betont Labonte abschließend -  „die Freiwillige Feuerwehr darf nicht in ihrer Existenz gefährdet werden!“