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UNESCO Welterbe
25. Juli 2012 Kategorie: Pressemitteilungen

Auf Frankreichs Straßen sind „Alkoholtester“ erforderlich

Frankreichurlauber aufgepasst: Fahrzeugführer müssen seit 1. Juli Alkoholtests mitführen

Lahnstein. Alle Fahrer eines Kraftfahrzeugs (also auch Motorräder, nicht jedoch Kleinkraftäder bis 50 cm³ / 45 km/h) sind in Frankreich seit Anfang Juli des Jahres zum Mitführen eines Alkoholtestsets verpflichtet. Bei Kontrollen sind diese nicht benutzten Testsets der Polizei vorzuweisen.

Davon betroffen sind alle Kraftfahrer auf Frankreichs Straßen, also zum Beispiel auch Deutsche, die mit dem Fahrzeug in das Nachbarland einreisen. Fahrzeugführer sollen durch dieses Gesetz veranlasst werden, sich nach einem Alkoholgenuss selbst zu testen, bevor sie sich ans Steuer setzen.

Die Einwegtests sind in Frankreich in Supermärkten, Apotheken und bei Tankstellen erhältlich  und unterliegen festgelegten Vorgaben. Die Kosten für die „Alkotests“ betragen ca. zwei bis fünf Euro betragen. In Deutschland sind die Sets erst vereinzelt erhältlich, z.B. bei des Geschäftsstellen des ADAC. Es empfiehlt sich, diese „Alkotestsets“ vor Antritt der Fahrt, oder – falls dies nicht möglich ist - direkt bei der Einreise nach Frankreich vor Ort zu kaufen, rät das Service-Center der Stadtverwaltung Lahnstein. Bei Nichtbeachtung werden Bußgelder fällig, allerdings, laut Aussage der französischen Behörden, erst nach einer Übergangsphase ab dem 1. November 2012.