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Hiervon ausgenommen sind die Öffnungszeiten des Service-Centers, der Touristinformation, der Stadtbücherei, des Stadtarchivs, des Jugendkulturzentrums, der Stadthallenverwaltung und der Städtischen Bühne Lahnstein im Nassau-Sporkenburger Hof.
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Lahnstein. Mitte 2010 hat der Lahnsteiner Stadtrat den Beschluss gefasst, bei Auftragsvergaben auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verzichten. Dieser Anspruch wurde bereits wenig später in die interne Dienstanweisung für die Vergabe von Leistungen, Dienst- und Bauleistungen eingearbeitet. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird nun eine Erklärung der Anbieter verlangt, dass bei der Ausführung des Auftrages nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt oder bearbeitet wurden.
Schon bei der Beschlussfassung 2010 wurde auch diskutiert, ob die Friedhofsatzung dahin gehend geändert werden soll, dass nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind.
Damals wurde der Vorschlag nicht umgesetzt, da das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem vergleichbaren Fall den Kommunen die Zuständigkeit für eine Regelung zur Bekämpfung der Kinderarbeit abgesprochen hatte.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz will nun die gesetzlichen Vorsaussetzungen für eine Regelungszuständigkeit der Kommunen schaffen. Voraussichtlich wird es also in Zukunft möglich sein, entsprechende Vorschriften zum Schutz der Kinder in die Friedhofssatzung aufzunehmen. Oberbürgermeister Peter Labonte versichert: „Eine Satzungsänderung wird unmittelbar nach Rechtskraft der Änderung des Landesbestattungsgesetzes in Angriff genommen und dem Stadtrat vorgelegt werden. Als „Fair Trade Stadt“ und Millenniumskommune stehen wir schließlich in der Pflicht und haben uns der Umsetzung der Millenniumsziele verschrieben.“