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UNESCO Welterbe
22. Januar 2018 Kategorie: Pressemitteilungen

Schöffen gesucht

Bewerbungen nimmt die Stadt Lahnstein entgegen

Lahnstein. Zurzeit werden bundesweit Schöffen für die nächste Amtszeit von 2019 bis 2023 gesucht, so auch in der Stadt Lahnstein. Sie nehmen bei Gericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil.
In Lahnstein werden zunächst nur Bewerbungen für die Verhandlung von Jugendstrafsachen gesammelt. Die Bewerbungen als Schöffe in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis 23. Februar 2018 bei der Stadtverwaltung Lahnstein, Stabsstelle Rechtsangelegenheiten, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein, bewerben. Das erforderliche Bewerbungsformular kann entweder telefonisch unter der Nummer 02621-914122 oder per E-Mail (h.schroeder@lahnstein.de) angefordert werden. Auch ist es auf der Internetseite der Stadt Lahnstein (www.lahnstein.de), ebenso wie unter www.schoeffenwahl.de  abrufbar.
Die Stabsstelle Rechtsangelegenheiten steht unter der genannten Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auch gerne für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Für dieses Ehrenamt bewerben, können sich Frauen und Männer, die in Lahnstein wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Als Schöffe wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Damit ist gemeint, dass sie das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Sie müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.


Der Lahnsteiner Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Lahn-Kreises schlagen dem Amtsgericht Lahnstein potentielle Schöffen vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.