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UNESCO Welterbe
08. Februar 2018 Kategorie: Pressemitteilungen

Narren haben Vorfahrt

Straßensperrungen und Haltverbote für Karnevalsumzüge in Lahnstein

Lahnstein. Wegen der Karnevalsumzüge von Karnevalssamstag bis einschließlich Karnevalsdienstag kommt es im Lahnsteiner Stadtgebiet zu diversen Straßensperrungen.

Für die Durchführung des Kinder- und Jugendumzuges am Samstag, den 10. Februar 2018, ist die Ortsdurchfahrt Oberlahnstein ab der Kreuzung Adolfstraße / Burgstraße bis Bahnhofstraße / Johann-Baptist-Ludwig-Straße in der Zeit von 13.45 bis etwa 15.30 Uhr für jeglichen Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Veranstaltungsraum großzügig zu umfahren und hierfür in nördlicher Fahrtrichtung ab der Auffahrt Lahnstein Mitte am Rheinhöhenweg die Umgehungsstraße (B 42) zu benutzen.

Am Rosenmontag, den 12. Februar, ist die Stadtdurchfahrt von Oberlahnstein in der Zeit von 13.30 bis etwa 16.30 Uhr von der Einmündung Braubacher Straße/Dr.-Walter-Lessing-Straße an bis hin zur Brückenstraße (Bahnübergang beim Globus-Warenhaus) gesperrt. Während des Rosenmontagszuges ist ausnahmsweise die Umgehungsstraße (B 42) trotz der noch andauernden Baumaßnahme in beide Fahrtrichtungen geöffnet. Im Bereich der Baustelle an der Bergwegebrücke regelt dann eine Ampelanlage den Verkehr.

Am Karnevalsdienstag, 13. Februar, ist in Niederlahnstein die Ortsdurchfahrt von der Lahnbrücke bis zum Amtsgericht und außerdem die Didierstraße ab Einmündung Koblenz-Horchheim in der Zeit von 13.30 bis 16.30 Uhr gesperrt. Hier ist eine Umfahrung über die Umgehungsstraße (B 42)  möglich.

Darüber hinaus bittet die Stadtverwaltung die Kraftfahrer darum, die entlang der jeweiligen Zugwege sowie für Aufstellflächen der Karnevalsumzüge errichteten temporären Halteverbote zu beachten.