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15. Januar 2019 Kategorie: Pressemitteilungen

Beschäftigtenparkausweis soll kommen

Mobilitätsentwicklungskonzept für Lahnstein beauftragt

Lahnstein. Zu seiner ersten Sitzung in 2019 fand sich der Lahnsteiner Haupt- und Finanzausschuss am 9. Januar zusammen und bereitete einige Entscheidungen für den Stadtrat vor.

So befürwortete er den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Zusammenarbeit im Rhein-Lahn-Kreis zum Ausbau der NGA-Breitbandversorgung. Mit dem Begriff NGA werden Zugangsnetze bezeichnet, welche die kupferbasierenden oder koaxialen Infrastrukturen teilweise oder ganz durch Glasfaserleitungen ersetzen. Mit solchen Netzen werden Geschwindigkeiten von 50Mbit/s und mehr im Downstream erreicht.
Es ist beabsichtigt, in einem nächsten Schritt die Breitbandanschlüsse aller im Kreisgebiet befindlichen Schulen und der Gewerbegebiete anzugehen.

Weiterhin sprach sich der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig dafür aus, dass sich die Stadt Lahnstein an einer Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (GStB) für die Lieferung von Erdgas ab dem 1. Januar 2020 beteiligt. In diesem Sektor arbeitet der GStB mit der GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH zusammen, die das Ausschreibungsverfahren übernimmt.

Die bereits von den städtischen Gremien getroffenen Entscheidungen zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung sollen etwas modifiziert werden. Die eingegangenen Anregungen aufgreifend soll unter anderem ein „Beschäftigtenausweis“ eingeführt werden. Dieser wird für die Personen, die im Stadtgebiet von Lahnstein arbeiten (Beschäftigte und Selbstständige) angeboten und berechtigt zum ganztägigen Parken in den bewirtschafteten Bereichen. Für den Beschäftigtenparkausweis wird ein Entgelt in Höhe von 300 Euro pro Jahr erhoben. Die Parkzonen entsprechen denen für das Bewohnerparken.
Weiterhin wird die „Erweiterte Parkzone Marktplatz“ im Stadtteil Niederlahnstein, außer auf den Marktplatz auch auf die angrenzenden Straßen und Gassen Im Flürchen, Am Marktplatz, Langgasse, Sauergasse ausgedehnt.
Das Bewohnerparken im gesamten Stadtgebiet bleibt auf die bewirtschafteten Straßen und Plätze selbst begrenzt; Eckgrundstücke werden hierbei unabhängig von ihrer postalischen Bezeichnung den bewirtschafteten Straßen zugeschlagen.
Die bisherige Aufteilung des Bereichs „Oberlahnstein“ in zwei Parkzonen wird zugunsten einer einzigen Parkzone von der Nord- bis zur Südallee aufgegeben.
Die endgültige Entscheidungskompetenz liegt hierzu allerdings beim Stadtrat.

Außerdem entschied der Haupt- und Finanzausschuss noch über folgende Themen: der Auftrag für die Erstellung eines Mobilitätsentwicklungskonzeptes soll an das Büro VERTEC aus Koblenz vergeben werden. Der Annahme von Spenden zugunsten der Stadt Lahnstein bzw. der Aktion „Nachbarn in Not“ wurde zugestimmt. Der Antrag der FBL-Fraktion auf Abschaffung der Straßenausbeiträge soll nicht weiter behandelt werden, da die rechtlichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz derzeit eine solche Abschaffung nicht ermöglichen.

Weitere Informationen zu den städtischen Gremien, den Mandatsträgern und anstehende Sitzungstermine finden sich auf der städtischen Homepage unter www.lahnstein.de (Rubrik Verwaltung, Rat und Gremien).