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21. Mai 2018 Kategorie: Pressemitteilungen

Kurzparken für schnelle Erledigungen

Stadt Lahnstein richtet neue Kurzparkplätze in Adolfstraße und Behindertenparkplatz auf Turmplatz ein

Der eingerichtete Behindertenparkplatz auf dem Turmplatz und der neugeschaffene Kurzzeitparkplatz (Fotos: Gordon Gniewosz/Stadtverwaltung Lahnstein)

Lahnstein. Neue Kurzparkplätze hat die Stadtverwaltung Lahnstein in der Adolfstraße in Höhe der Hausnummer 31, gegenüber der Tankstelle, auf dem dortigen Parkstreifen eingerichtet. Für die neugeschaffenen reinen Kurzparkplätze ist eine Parkscheibe zu benutzen; für diese Stellplätze ist es anders als in den übrigen Bereichen der Parkraumbewirtschaftung entbehrlich, ein kostenfreies Ticket zu ziehen.
Ergänzend wurde auf dem Turmplatz ein Stellplatz für Behinderte eingerichtet.

Der Bereich in der Adolfstraße rund um den Turmplatz gehörte bislang mit seinen Arztpraxen, Apotheken, Bäckereien und einigen anderen Geschäften zu denjenigen innerstädtischen Lagen, in denen es einen lokalen Mangel an Parkplätzen für kurzfristige Erledigungen gab. Von den neu eingerichteten Kurzparkplätzen erhofft sich die Verwaltung, nachhaltige Abhilfe im Interesse von Kunden und Patienten in diesem zentralen Bereich von Oberlahnstein.

Zwar ist im Interesse der Kunden innerstädtischer Einzelhändler und Dienstleister Kurzzeitparken von bis zu 20 Minuten auch in allen Bereichen der Parkraumbewirtschaftung, zu denen die übrige Adolfstraße mit den angrenzenden Parkplätzen wie dem Turmplatz gehört, generell kostenfrei, genau hierfür gibt es an den Parkautomaten die sogenannte „Brötchentaste“, allerdings ermöglichen die Stellplätze im Bereich der Parkraumbewirtschaftung auch längere Parkzeiten, so dass gerade im Bereich Turmplatz für schnelle Erledigungen wie das Rezeptabholen nicht immer ein freier Stellplatz zu finden war.

Das Parken in Sperrflächen und Halteverbotszonen ist keine Alternative. Wer dort sein Auto abstellt, muss mit Verwarnungen rechnen. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass die bestehenden Park- und Haltverbote für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich sind. Im Bereich des Turmplatzes bedeutet das konkret, dass die Sicht auf den Fußgängerüberweg nicht beeinträchtigt werden darf und dass die Linienbusse die Haltestelle sicher und korrekt anfahren und auch zügig wieder abfahren können müssen.