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UNESCO Welterbe
05. Januar 2017 Kategorie: Pressemitteilungen

Stadt Lahnstein verschickt Grundsteuerbescheide


Lahnstein. In diesen Tagen erhalten alle Grundstückseigentümer Post von der Stadtverwaltung Lahnstein. Hintergrund ist eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B. Diese wurden vom Stadtrat in der Sitzung am 19. Dezember 2016 im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2017 beschlossen.

Danach betragen die Hebesätze ab dem Jahr 2017 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) unverändert 330 v.H. und für Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v.H. (bisher 400 v.H.). Die Hebesatz der Gewerbesteuer bliebt unverändert bei 400 v.H.. Die Anpassung der Sätze wurde durch die äußerst angespannte Haushaltssituation notwendig.

Unverändert bleiben die festgesetzten Vorausleistungen für das Niederschlagswasser. In diesem Zusammenhang macht die Stadtverwaltung allerdings auf die Mitwirkungspflicht der Beitragspflichtigen aufmerksam. Sofern sich die befestigte Fläche um mehr als 10% vergrößert hat, ist diese Veränderung der Verwaltung mitzuteilen. Ein entsprechender Fragebogen steht im Internet unter www.lahnstein.de/verwaltung/ortsrecht zum Abrufen bereit oder kann bei der Verwaltung angefordert werden.

Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzen haben nun die Änderungen umgesetzt und rund 7.000 neue Grundbesitzabgabenbescheide erstellt. Ende Januar 2017werden diese verschickt.

Rückfragen werden vom Fachgebiet Abgaben der Stadtverwaltung Lahnstein gerne beantwortet. Ansprechperson ist Frau Franz (Telefon: 02621 914-153, E-Mail: c.franz@lahnstein.de).