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UNESCO Welterbe
06. Oktober 2016 Kategorie: Pressemitteilungen

Sicherheit im Straßenverkehr – Stadt Lahnstein hat schon viel dafür getan


Auch in Bereichen der Südallee gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung (Foto: Jürgen Kurta/Stadtverwaltung Lahnstein).

Lahnstein. Das Bundesverkehrsministerium will Länder und Kommunen ermächtigen, auch auf Hauptverkehrsstraßen Tempolimits zum Schutz von Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern unter erleichterten Bedingungen einzuführen. Hiermit soll der Forderung nach Einrichtung von Tempo 30-Zonen für bestimmte Straßenabschnitte entsprochen werden, was auch gerade zu Beginn der Schulzeit immer wieder aktuelles Thema ist.

In Lahnstein gilt vor Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bereits seit Jahren das Tempolimit. Aber auch für die Schulwege entlang viel befahrener Straßen, auf denen Kinder unterwegs sind und die Fahrbahn queren müssen, gilt Tempo 30. So ist beispielsweise das gesamte Gebiet westlich der Markstraße Tempo 30-Zone. Eine entsprechende Fahrbahnmarkierung wurde kürzlich ergänzend zu der Beschilderung in der Schillerstraße in Höhe der Schillerschule angebracht.

„Die Straßenverkehrsordnung gibt uns diesen Spielraum“, erläutert Jürgen Kurta von der städtischen Straßenverkehrsbehörde. „Danach kann bei einer erheblichen Gefährdung eines besonders zu schützenden Rechtsgutes, wie beispielsweise die Gesundheit unserer Kinder, die innerörtlich geltende Höchstgeschwindigkeit in diesen Bereichen von 50 km/h auf 30 km/h reduziert werden.“
Diese Regelung gilt auch für einige der innerörtlichen Durchgangsstraßen, etwa für Bereiche der Hochstraße, Südallee oder Johann-Baptist-Ludwig-Straße.

Um die Akzeptanz der Geschwindigkeitsregulierung zu verbessern, setzt die Stadtverwaltung aktuell eine mobile Verkehrsmessanlage des ADAC Mittelrhein ein, die die jeweils aktuell gefahrene Geschwindigkeit anzeigt.