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UNESCO Welterbe
08. März 2016 Kategorie: Pressemitteilungen

Durchforstungsmaßnahmen im Bereich der Grenbach

Verkehrssicherung spielt eine wichtige Rolle

Lahnstein. Die Stadt Lahnstein zählt mit einer Waldfläche von rund 1.850 Hektar, das entspricht ca. 50 % der Gesamtfläche des Stadtgebietes, zu den größten waldbesitzenden Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Etwa 1.500 Hektar der Waldfläche ist sogenannter Wirtschaftswald. Mit über 770 Hektar nehmen die Buchen den größten Raum im Stadtwald ein, gefolgt von Eichen, langlebigen Laubbäumen, Fichtenbeständen und Douglasien. Weitere Baumarten sind Tannen, Kiefern, Lärchen und kurzlebige Laubbäume. Insgesamt bevorratet der Stadtwald etwa 400.000 Festmeter Holz. Der jährliche Zuwachs liegt bei 13.830 Festmetern, die jährliche Holzernte bei 11.100 Festmetern.

Durchforstungsmaßnahmen zählen zum festen Bestandteil einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die in Lahnstein seit mehr als 300 Jahren betrieben wird. Nachhaltigkeit bedeutet verkürzt gesagt, dass nicht mehr Holz forstlich genutzt wird, als nachwachsen kann.

In der Vergangenheit haben Stadt und Forstverwaltung schon des Öfteren im Rahmen öffentlicher Waldbegehungen über anstehende und durchgeführte forstliche Maßnahmen informiert. Vor der Durchforstungsmaßnahme im stadtnahen Bereich der Grenbach erfolgte erstmalig eine ergänzende Informationsveranstaltung vor Ort am Freitag, 26. Februar.

Die betroffene Waldfläche ist deutlich kleiner als 1 Hektar. Die Maßnahme war größtenteils (70%) der Verkehrssicherungspflicht im Wald geschuldet (geschädigte, faule oder tote Bäume bzw. Äste), diente aber auch der Fortentwicklung des Baumbestandes insgesamt (30%). Der dichte Bewuchs verhinderte eine Kronenausbildung nachwachsender, gesunder Bäume. Daher sind auch gesunde Bäume gefällt worden, damit sich andere besser entwickeln können. Zu dem Baumbestand zählten etliche Bäume die Splitterschäden aufwiesen. Insbesondere die Eichen, die gefällt wurden, waren von Fäulnis befallen.

Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2012 weist zwar auf waldtypische Gefahren hin und schränkt diesbezüglich eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ein, aber das Urteil entbindet den Waldeigentümer nicht, bei Kenntnis konkreter Gefährdungsquellen umgehend zu handeln. Der Waldbesitzer muss nach wie vor ihm bekannte oder bekannt gewordene Gefahrenpotentiale beseitigen. Im Zweifel hat die Sicherheit und der Schutz von Gesundheit und Leben von Menschen Vorrang vor anderen schützenswerten Belangen.

Keineswegs handelte es sich bei der Durchforstungsmaßnahme um einen „Kahlschlag“ oder gar um eine Zerstörung des Naherholungsbereiches Grenbach. Das wird sich zeigen, wenn die Vegetationsperiode im Mai/Juni voll eingesetzt hat und sich das Blätterdach der Baumkronen wieder schließt.

Die bei dem Termin vor Ort getroffenen Anregungen haben im Zuge der Durchforstungsmaßnahme Beachtung gefunden. So sind verschiedene Bäume stehen geblieben, die ursprünglich gefällt werden sollten. Auch die Eichen, die stehen bleiben sollten, sind mit einer Ausnahme erhalten worden, bei diesem Baum zeigte sich erst später, dass er eine zu große Gefahr darstellte.