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UNESCO Welterbe
25. September 2014 Kategorie: Pressemitteilungen

Seit 140 Jahren verrichtet das Standesamt seinen Dienst in Lahnstein


Personenstandsregister und -akten um 1900 (Foto: Stadt Lahnstein).

Unter Reichskanzler Bismarck wurden im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt. „Vom 1. Oktober des Jahres ab müssen dem Gesetze vom 9. März 1874 gemäß alle Geburten und Sterbefälle, welche im Gemeindebezirk Oberlahnstein vorkommen, bei dem unterzeichneten Bürgermeister behufs Eintragung in die Geburts- resp. Sterberegister zur Anzeige gebracht werden.“ So lautet die Bekanntmachung von Bürgermeister Karl Eduard Reusch im Lahnsteiner Tageblatt vom 30. September 1874. Durch die Personenstandsgesetze wurde in ganz Preußen und ab 1876 im gesamten Deutschen Reich das Standesamtswesen eingeführt, die Beurkundungen wurden staatliche Aufgabe.

Zuvor oblag die Führung der Bücher den Kirchen. Das ist auch der Grund dafür, dass sich Ahnenforscher für die Zeit bis 1874 an die kirchlichen Archive wenden müssen. Linksrheinisch wurde das staatliche Personenstandswesen bereits 1798 von den französischen Besatzern eingeführt und nach Abzug der Franzosen beibehalten. Im Herzogtum Nassau (1806-1866) hatten ab 1818 die Mehrheitspfarrer am Ort (in Lahnstein waren dies die katholischen Pfarrer) alle Geburten, Heiraten und Sterbefälle im Auftrag des Staates in sogenannte Zivilstandsregister einzutragen, die sie zusätzlich zu ihren Kirchenbüchern führten.

Die Standesbeamten nahmen am 1.10.1874 ihre Arbeit auf und beurkunden seither die Geburten, Heiraten und Sterbefälle in den sogenannten Personenstandsregistern. Diese wurden zunächst handschriftlich bis in die 1940er Jahre noch in Sütterlin, später in lateinischer Schrift, geführt. In Lahnstein stellte man in den 1960er Jahren auf Schreibmaschine um, zuletzt wurden die Seiten mit dem Computer angelegt. Aus rechtlichen Gründen wurden die Registerbände bis 2012 doppelt geführt und aus Sicherheitsgründen in verschiedenen Gebäuden aufbewahrt. Die Papierform wurde im November 2012 durch die elektronischen Register abgelöst.

Aus den beim Standesamt Lahnstein geführten Personenstandsbüchern geht hervor, dass durch „Erlass des Herrn Oberpräsidenten in Cassel für den Grubenbezirk Friedrichssegen vom 1. Januar 1885 ab ein befristetes Standesamt errichtet worden ist“. Friedrichssegen hatte damals 501 Einwohner, Oberlahnstein alleine 4981 Einwohner. Die Aufhebung des Standesamts und Standesamtsbezirks „Friedrichssegen“ erfolgte mit Wirkung vom 31. Oktober 1923. In dieser Zeit wurden für Friedrichssegen 720 Geburtseinträge, 118 Heiratsanträge und 312 Sterbeeinträge beurkundet.
Eine Besonderheit bilden zwei Sonderbände des Heiratsregisters für die Jahre 1945-1947, in denen nur polnische Staatsangehörige aufgeführt sind, die im damaligen Polenlager in der heutigen Deines-Bruchmüller-Kaserne gelebt haben.

Die Arbeit der Standesbeamten
Standesbeamte leisten täglich eine verantwortungsvolle Arbeit, die mit Blick auf die Vielfältigkeit der mit dem Personenstandswesen verbundenen Rechtsgebiete auf nationaler, aber zunehmend auch auf internationaler Ebene sowie dem Kontakt mit Menschen unterschiedlichster Nationen spannend, aber auch anspruchsvoll ist. Durch die zunehmende Internationalisierung unserer Gesellschaft haben sich die Anforderungen an das Berufsbild und die Qualifikation des Standesbeamten im Laufe der letzten 140 Jahre stetig verändert. Mit ihrer Unterschrift haften sie für die Richtigkeit der von ihnen ausgestellten Dokumente. Ob Geburt, Heirat oder Tod, alles muss beurkundet werden.

Nach dem 1. Weltkrieg waren Jacob Reck, Josef Allmang, Dr. Ernst Schäfer und ab 1948 auch Klara Krieger (später verh. Kneip) Standesbeamte in Niederlahnstein. Das Pendant in Oberlahnstein war Peter Noll. Er wurde Anfang der 1960er Jahre von Hans Zimmerschied abgelöst, der - nach der Zusammenlegung von Nieder- und Oberlahnstein 1970 - für ganz Lahnstein zuständig war und 1990 in den Ruhestand ging. Von 1990 bis 2006 bekleidete Rainer Kaffei, ab 2000 gemeinsam mit Ursula Tamm, das Amt des Standesbeamten. Aktuell haben Sonja Schunk, Matthias Wagner und Astrid Dawirs diese Funktion inne.

Neben den Trauungen, die im Trauzimmer des Verwaltungsgebäudes in der  Bahnhofstraße durchgeführt werden, kann auch im Hexenturm, in der Hospitalkapelle und im Zollturm beim Wirtshaus an der Lahn geheiratet werden. Weiter ist das Standesamt heute auch für eine Reihe von anderen Dingen, die sich im Stadtgebiet ereignen, zuständig. Zur Aufgabenvielfalt zählen personenstandsrechtlichen Erklärungen, eidesstattliche Versicherungen und  öffentlich-rechtliche Namensänderungen. Außerdem werden die Aufgaben der Friedhofsverwaltung wahrgenommen, das heißt, es werden Bestattungsgenehmigungen erteilt, die Belegung von Grabstätten vorgenommen, die Verlängerung und Änderung von Nutzungsrechten bearbeitet und ganz allgemein zu den Bestattungsmöglichkeiten in Lahnstein informiert.