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UNESCO Welterbe
09. Januar 2024 Kategorie: Pressemitteilungen

Vor 700 Jahren erhielt Oberlahnstein Stadtrechte

Lahnstein hat Geschichte, Folge 785

Urkunde mit Siegel, ausgestellt von König Ludwig der Bayer am 9. Januar 1324 (Fotos: Sammlung Staatsarchiv Würzburg)

Eine Urkunde im Staatsarchiv Würzburg belegt, dass am 9. Januar 1324 Loynstein Stadtrecht erhielt. Gemeint ist der kurmainzische Ort Oberlahnstein, denn Empfänger war der Kurfürst und Erzbischof von Mainz, Matthias von Buchegg, dessen Erzstift zum Ende des 13. Jahrhunderts in Oberlahnstein einen Rheinzoll errichtete.

Dazu musste ein Zollhaus am Rhein mit besonderen Wehranlagen und Graben zum Schutz gebaut werden. In Verbindung mit dieser Burganlage – aus der sich später das Martinschloss entwickelte – gedachte der Erzbischof, den anliegenden offenen Ort mit Mauern zu umgeben, um die von seinem kirchlichen und politischen Zentrum Mainz so weit entfernte Zollstätte mit ihren wertvollen Kassenbeständen besser zu schützen. Dazu bedurfte es der Erlaubnis des Königs. Daher beantragte er die Stadtrechte bei Ludwig IV., bekannt als Ludwig der Bayer aus dem Haus Wittelsbach, der ab 1314 römisch-deutscher König und ab 1328 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches war. Von ihm sind rund 5.000 Urkunden überliefert, darunter auch die Urkunde der Stadtrechte Loynsteins. König Ludwig stellt dem Erzbischof Matthias von Mainz für die Stadt Loynstein und deren ganzes Gebiet („districtum ac territorium“) dieselben Freiheiten (Rechte) aus, wie sie die Frankfurter Bürger besitzen, insbesondere mit Bezug auf Stadtverfassung, Gericht und Markt. Jetzt stand einer Stadtbefestigung nichts mehr im Wege und alsbald wurde mit dem Bau von Hexenturm und Stadtmauer begonnen. Oberlahnstein wurde damit dem blühenden Kranz der rheinischen Städte einverleibt. Ausgestellt wurde die Urkunde in Bacharach, weil der König sich gerade dort befand. Dass die Urkunde heute in Würzburg liegt, ist dem turbulenten Ende der kurfürstlichen Zeit geschuldet, als der letzte Mainzer Kurfürst Karl Theodor von Dalberg aus Mainz geflüchtet und ab 1803 regierender Fürst im Fürstentum Aschaffenburg und im neu geschaffenen Fürstentum Regensburg wurde.

Die Urkunde von 1324 wird durch ein Siegel bekräftigt. Es zeigt König Ludwig auf dem Thron mit den Reichsinsignien.

Niederlahnstein gehörte hingegen bis 1803 zu Kurtrier. Dessen Landesherr, Erzbischof Balduin von Trier, ließ sich 1332 für insgesamt 40 kurtrierische Orte auch bei König Ludwig, inzwischen Kaiser, Stadtrechte ausstellen. Dieses Sammelprivileg hatte aber für die meisten dieser Orte, wie Kapellen (Stolzenfels), und auch Niederlahnstein keine Auswirkungen. Niederlahnstein blieb ein sogenannter Marktflecken ohne Stadtmauer und erhielt erst gut 500 Jahre später, am 7. Juni 1885, durch die preußische Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau Stadtrechte. Von 1885 bis zum Zusammenschluss mit Oberlahnstein wurde Niederlahnstein amtlich als Stadt geführt.

Als am 7. Juni 1969 die heutige Stadt Lahnstein gebildet wurde, wurden rechtlich die beiden Städte Niederlahnstein und Oberlahnstein aufgelöst. Das hinderte die Einwohner aber nicht daran, im Jahr 1974 den 650. Geburtstag der Stadterhebung Oberlahnsteins zu feiern, ebenso wie kurz vor der Jahrtausendwende den 675. Geburtstag. Nun verhindert die Brückensperrung 2024 ein dem Anlass gebührendes Stadtfest, sodass die 700-Jahrfeier 2025 nachgeholt werden soll. Auch die 600-Jahrfeier wurde ein Jahr später gefeiert – dies war der Hyperinflation 1923 geschuldet. Das großartige Ergebnis dieser dreitätigen Feier an Pfingsten 1925 mit Festumzug und Historienspiel ist auf dem Jahreskalender 2024 des Imprimatur Verlags Lahnstein festgehalten. Der Lahnsteiner Altertumsverein wird gemeinsam mit der Stadt Lahnstein in der Stadthalle eine öffentliche Vortragreihe unter dem Titel „Lahnstein im Wandel der Zeiten“ starten. Hierbei werden ortsansässige Historiker spannende Einblicke in die historische Entwicklung Lahnsteins vom Mittelalter bis zur Moderne bieten. Eine Übersicht findet sich auf der Webseite www.altertumsverein-lahnstein.de.