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UNESCO Welterbe
27. März 2020 Kategorie: Pressemitteilungen

Stadt Lahnstein unterstützt von der Coronavirus-Krise betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende

Maßnahmen zu Zahlungserleichterungen für städtische Steuer- und Gebührenforderungen laufen an

Lahnstein. Für viele Privatpersonen, Gewerbetreibende und Unternehmen führt die aktuelle Corona-Pandemie zu existentiellen finanziellen Schwierigkeiten. Lahnsteins Oberbürgermeister Peter Labonte bietet diesen Personen ab sofort entsprechende Hilfe an und weist darauf hin, dass Unternehmen und Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Stadtverwaltung nutzen können.

Die erforderlichen Maßnahmen hat die Stadtverwaltung bereits eingeleitet und wird die eingehenden Stundungsanträge unter großzügiger Auslegung prüfen.

„Neben den Hilfen, die Bund und Land gewähren, sind auch die Kommunen gefordert, die Folgen des Corona-Virus‘ zu bekämpfen. Betroffenen bietet die Stadtverwaltung Lahnstein daher ab sofort einfache und schnelle Hilfe an, um die Folgen der Krise abzufedern. Die Hilfen beziehen sich dabei sowohl auf schon fällige Steuerforderungen als auch auf Forderungen, die erst in Zukunft auf die Betroffenen zukommen“, erläutert Fachbereichsleiter Peter Ring die Maßnahmen.

Fällige Forderungen aus Gewerbesteuervorauszahlungen für 2020 und künftiger Vergnügungssteuer können ab sofort zinslos gestundet werden.

Ein bewusst einfach gehaltenes Antragsformular für die Steuerstundung findet sich auf Homepage der Stadt Lahnstein www.lahnstein.de. Anträge können an abgaben(at)lahnstein.de gerichtet werden. Gerne erfolgt auch eine telefonische Beratung unter der Rufnummer 02621 914-153.

Um drohende Vollstreckungsmaßnahmen abzuwenden, können Zahlungspflichtige auch die Aussetzung von Forderungen beantragen, die bereits gemahnt wurden. Hierzu sollen sie sich möglichst frühzeitig über stadtkasse(at)lahnstein.de an die Stadtkasse wenden.

Eine wichtige weitere Hilfe ist eine Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen. Für die grundsätzliche Entscheidung bleiben jedoch weiterhin die Finanzämter zuständig. Die Kommunen sind bei der Erhebung der Gewerbesteuervorauszahlungen an die von den Finanzämtern festgesetzten Gewerbesteuermessbeträge gebunden. Die Stadtverwaltung Lahnstein empfiehlt daher den Gewerbetreibenden, sich hierzu direkt an das für sie zuständige Finanzamt wenden.

Ein entsprechendes Antragsformular wurde ebenfalls auf der städtischen Internetseite zur Verfügung gestellt. Um eine zeitnahe Bearbeitung sicher zu stellen, können Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen zudem online unter https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingvorauszlg gestellt werden.

Die Stadt Lahnstein wird in diesen Fällen bis zur Entscheidung des Finanzamtes keine Maßnahmen ergreifen. Zusätzliche Kosten oder Zinsen entstehen in diesem Fall nicht.

Für die vom Finanzamt erhobenen Steuern, wie die Einkommens-, Körperschafts-, Umsatz-, Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer, wenden sich Betroffene bitte unmittelbar an das dafür zuständige Finanzamt.