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UNESCO Welterbe
14. Januar 2020 Kategorie: Pressemitteilungen

Für den einheitlichen Führerschein: Dokumente von vor 2013 müssen umgetauscht werden

Städtisches Service-Center erklärt wie es geht

Lahnstein. Bis spätestens 2033 sollen alle EU-Bürger im Besitz eines einheitlichen, fälschungssicheren Führerscheins in Kartenform sein. Bundesweit müssen dafür rund 43 Millionen Dokumente umgetauscht werden.

Die Umtauschfristen sind je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins und nach dem Geburtsjahr des Inhabers gestaffelt. Zuerst sind diejenigen, deren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, zum Handeln aufgefordert. Das betrifft die grauen und rosafarbenen Papierdokumente.

Auch die Kartenführerscheine, die vom 01. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind vom Umtausch betroffen. Auch hier gilt eine Staffelung nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins (Ziffer 4 a).

Scheckkartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, entsprechen schon den neuen Vorgaben und müssen nur dann erneuert werden, wenn die Gültigkeit abläuft. Diese ist auf dem Dokument unter Ziffer 4b aufgedruckt.

Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes zuständig. In Lahnstein ist das beim städtischen Service-Center in der Westallee möglich. Patrick Reiss fasst die Eckpunkte zusammen: „Wer den Führerschein umtauschen möchte, muss persönlich vorbeikommen und seinen Personalausweis oder Reisepass, den aktuellen Führerschein und ein biometrisches Passfoto mitbringen. Der Umtausch kostet 24 Euro, die Bearbeitungszeit dauert etwa 3-4 Wochen. Wir empfehlen, frühzeitig zu kommen und nicht bis zum letzten Tag der Umtauschfrist zu warten.“

Stammt der Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes, muss man sich eine Karteikartenabschrift von der Stelle besorgen, die das Dokument ausgestellt hat. Die lässt sich per Post, telefonisch und häufig auch online beantragen.

Beim Umtausch von Alt gegen Neu ist keine Prüfung erforderlich und es geht auch keine der bisherigen Fahrberechtigungen verloren.

 

Geburtsjahr

des Führerscheininhabers

grauer / rosa Führerschein

Umtausch muss erfolgt sein bis zum

vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.01.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

Ausstellungsjahr der Karte

ältere Karte

Umtausch muss erfolgt sein bis zum

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033