Öffnungszeiten

Montag
08:30 – 11:30 Uhr

Dienstag
08:30 – 11:30 Uhr

Mittwoch
08:30 – 11:30 Uhr

Donnerstag
08:30 – 11:30 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag
08:30 – 11:30 Uhr

Hiervon ausgenommen sind die Öffnungszeiten des Service-Centers, der Touristinformation, der Stadtbücherei, des Stadtarchivs, des Jugendkulturzentrums, der Stadthallenverwaltung und der Städtischen Bühne Lahnstein im Nassau-Sporkenburger Hof.

Telefonische Terminvereinbarung

Sie können weitere Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten mit Ihren Sachbearbeitern absprechen.

 

 

UNESCO Welterbe
29. November 2019 Kategorie: Pressemitteilungen

140 Jahre Schiedswesen in Lahnstein


Lahnstein. Die Schiedsmänner wurden im preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden durch die Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879 zum 01. Oktober 1879 eingeführt. Ziel der „Einführung des Instituts der Schiedsmänner auch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten“ war die Verminderung von Prozessen. In Preußen gab es bereits seit 1827 eine auf zivilrechtliche Streitigkeiten beschränkte Schiedsordnung, die aber für Lahnstein keine Anwendung fand, da Ober- und Niederlahnstein bis 1866 zum Herzogtum Nassau gehörten. Das Gesetz von 1879 bestimmte die Bildung von Schiedsmannsbezirken in den Städten durch den Gemeindevorstand (z. B. Oberlahnstein), für die Landgemeinden durch die Kreisvertretung. Gewählt wurden ein Schiedsmann und ein Stellvertreter für drei Jahre. Die Wahl in die Ehrenämter erfolgte durch den Bürgerausschuss. Das Ehrenamt konnte von allen Bürgern ohne Rücksicht auf den Stand ausgeübt werden. Aufgabe des Schiedsmanns war „bei streitigen Rechtsangelegenheiten über vermögensrechtliche Ansprüche, sowie bei Beleidigungen und Körperverletzungen, soweit diese nur auf Antrag verfolgt werden, wenn die Parteien darum nachsuchen, eine Sühneverhandlung vorzunehmen“ (Lahnsteiner Anzeiger  08. Juli 1879). 1924 wurde der Sühneversuch zur Entlastung der Gerichte auf weitere Privatklagedelikte ausgedehnt.

Pfarrer Wolf von Niederlahnstein wurde erster Schiedsmann für beide Städte. Als Stellvertreter für Oberlahnstein wurde Schieferdecker Johann Zell gewählt, für Niederlahnstein Hauptlehrer Johann Decku. Ihnen folgten als Schiedsmänner in Niederlahnstein Pfarrer Heinrich Wöstmann (ab 1887), Rentner Rudolf Liss (ab 1893), Pfarrer J. B. Ludwig (ab 1901), Landwirt Anton Faust (ab 1929), Stadtinspektor a. D. Jacob Reck (1932-1933), Justizinspektor Rechnungsrat Karl Prahl (1933-1935), Lehrer Josef Müller (ab 1935). Nach dem Zweiten Weltkrieg waren für den Ortsbezirk Niederlahnstein zuständig: Kaufmann Otto Ahrle (1947-1949), Stadtobersekretär a. D. Friedrich Kretzer (1949-1955), Volksschullehrer Oskar Schwarz (1955-1959), Journalist Robert Breisig (1959-1962) und Stadtoberinspektor Anton Reetz (1962-1978).

Zum Stellvertreter wurden zumeist die Schuldirektoren oder Konrektoren gewählt. Nach dem 2. Weltkrieg waren Stellvertreter für Niederlahnstein: Stadtobersekretär Friedrich Kretzer (1947-1949), Regierungsangestellter Wolfgang Lotze (1949-1952),

Volksschullehrer Oskar Schwarz (1952-1955), Stadtobersekretär a. D. Friedrich Kretzer (1956-1964) und Bankkaufmann Adolf Römer (1964-ca. 1970).

Für Oberlahnstein übten das Amt des Schiedsmanns aus:

Oberzollinspektor Gerhard Kirchmann (1933-1939), Gendarmeriemeister a. D. Theodor Kischlat (1940-1944), Oberlokomotivführer Johanns Nester (1946-1970) und Amtsbürgermeister i. R. Jakob Heinz (1970-ca. 1972). Als Stellvertreter fungierten Bürgermeister i. R. Dr. Weber (bis 1934), Bürgermeister Albert Jäger (1934-1940), Oberzugführer Josef Ellner (1946-1951), Kaufmann Erwin Lamprecht (1951-1966) und Techniker Wilhelm Berninger (1966-ca. 1972).

Nach der Vereinigung beider Städte zur Stadt Lahnstein beschloss der Stadtrat am 17. März 1970 es bei den bisherigen zwei Bezirken zu belassen. Für den
Schiedsmannsbezirk Niederlahnstein (1) war weiterhin Anton Reetz im Amt. Ihm folgte Justizoberamtsrat a. D. Ernst Schneider (1978-1993). Für den Bezirk Oberlahnstein (2) war bis 1978 Hermann Hentgen, dann Amtsinspektor a. D. Hermann Breitenbach (1978-1993) zuständig.

Das Landesgesetz über das Schiedsmannswesen (Schiedsmannsordnung) von 1978  regelte den Sühneversuch in Privatklagesachen in Rheinland-Pfalz landeseinheitlich. Die Sühneverhandlungen in Strafsachen müssen zwingend vor den Schiedsmann. Er entscheidet bei Vergehen des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung, der Verletzung des Briefgeheimnisses, der Körperverletzung, der Bedrohung und der Sachbeschädigung. Hat jemand Streit mit dem Nachbarn oder kommt es zu keiner Einigung in der Familie, fühlt sich jemand bedroht oder wurde verletzt bei einer Schlägerei, wendet er sich an den Schiedsmann. Dann wird ein Sühnetermin vereinbart, die Parteien vorgeladen. Aufgabe des Schiedsmanns ist nun, die Streitenden zu einigen. Er braucht den Streit nicht zu entscheiden, also zu sagen, wer hat Recht oder nicht, denn er ist kein Schiedsrichter. Kommt ein Vergleich zustande, ist die Sache bis auf formale Dinge bereinigt, kommt keine Einigung zustande, wird die Angelegenheit eine Sache der Gerichte.

Mit dem Landesgesetz von 1978 endete die Amtszeit der für die Regierungsbezirke noch nach altem Recht vom Rat der Gemeinde gewählten Schiedsmänner und Stellvertreter. Die neuen Schiedsmänner und Stellvertreter werden nicht mehr gewählt, sondern vom Gemeinderat dem Direktor des Amtsgerichts zur Ernennung vorgeschlagen. Die Amtszeit beträgt seither 5 Jahre. Die Besetzung der Stelle soll mit einer Persönlichkeit der Stadt erfolgen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung als Schiedsmann in Frage kommt. In erster Linie wird an pensionierte Verwaltungsbeamte, Polizeibeamte und Lehrer gedacht.

Gemäß der Schiedsamtsordnung von 1991 wurden neue Schiedsamtsbezirke gebildet. Aus den bisherigen Bezirken Lahnstein 1 und 2 wurde ein Bezirk, dem der Stadtrat in seinem Beschluss vom 27. Oktober 1993 zustimmte. Ernannt wurde als Schiedsmann der bisherige Amtsinhaber Hermann Breitenbach und als sein Vertreter Rainer Schunk. Nachdem Hermann Breitenbach 1994 starb, wurde Rainer Schunk neuer Schiedsmann und Friedrich Seil sein Vertreter. 1999 tauschten die beiden ihre Rollen. Friedrich Seil schied 2004 aus dem Amt. Auf Vorschlag des Stadtrates wurde Bernd Wehrmeister sein Nachfolger. 2015 legte Wehrmeister aus Gesundheitsgründen sein Amt nieder. Sein Nachfolger als ehrenamtlicher Streitschlichter wurde Lothar Fleck.

Rainer Schunk blieb stellvertretender Schiedsmann und übt dieses Amt noch bis Oktober 2019 aus. Als seine Nachfolgerin schlug der Stadtrat in seiner Sitzung vom 26. September 2019 Jutta Krekel dem Direktor des Amtsgerichts vor. Sie ist seit dem 26. November 2019 als erste Frau in der Lahnsteiner Geschichte ehrenamtliche (stellvertretende) Streitschlichterin.

Trotz aller Veränderungen im Laufe der Jahrzehnte ist die Institution der Schiedsmänner (und seit 1926 auch Schiedsfrauen) eine bürgernahe Einrichtung zur Erhaltung und Wahrung des Rechtsfriedens zwischen streitigen

Parteien geblieben. Ihre friedensstiftende Tätigkeit hat sich im demokratisch und rechtsstaatlich orientierten Gemeinwesen bewährt.