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UNESCO Welterbe
05. Dezember 2019 Kategorie: Pressemitteilungen

Vor 50 Jahren starb Theodor van de Sand

Ein entschiedener Gegner der Nationalsozialisten und späterer Hauptamtsleiter

Portrait

und Foto der Familie (Fotos: Familienarchiv van de Sand)

Lahnstein. Vor 50 Jahren verstarb Stadtoberinspektor a. D. Theodor van de Sand, der ein entschiedener Gegner des Naziregimes war. Fast 50 Jahre arbeitete er im öffentlichen Dienst, zuletzt als Leiter des Hauptamts der Stadtverwaltung Oberlahnstein.

Geboren am 10. Juni 1893 in Wesel am Niederrhein, wo er nach dem Besuch des Gymnasiums die Ausbildung bei der Stadtverwaltung Wesel ableistete, nahm er als Frontsoldat am Ersten Weltkrieg teil. Nach Kriegsende kehrte er in die Verwaltung zurück. 1919 heiratete er in Duisburg seine Frau Elisabeth, mit der er insgesamt zehn Kinder bekam. 1922 wurde er vom damaligen Stadtrat der Stadt Oberlahnstein als verantwortlicher Leiter der städtischen Finanzverwaltung und des städtischen Rechnungsamtes gewählt. Seine Tätigkeit als städtischer Beamter, der sich in schweren Zeiten zum Deutschtum bekannte, brachte ihn im Jahr 1923 in schwere Auseinandersetzungen mit dem damaligen Separatistenbewegung, die eine mehrwöchige Verhaftung zur Folge hatte. Zusammen mit anderen Beamten und Angestellten wurde er durch die Franzosen für einige Monate aus Oberlahnstein ausgewiesen. Vor und nach 1933 trat er parteipolitisch nicht hervor.

Sein mannhaftes Eintreten gegen die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten ließ ihn in die Fänge der Geheimen Staatspolizei geraten, die ihn nach bekannten Methoden verhörte und ihn dann mehrere Wochen in Haft nahm. Unbeeindruckt von diesen Maßnahmen blieb er jedoch unbeirrt und standhaft und ertrug um seiner inneren Überzeugung willen alle beruflichen Nachteile und Verfolgungen.

In der 1999 erschienenen Stadtgeschichte hat  Verfasser Dr. Hubertus Seibert am Beispiel des Stadtinspektors und bekennenden Katholiken Theodor van de Sand aufgezeigt, „über welche Möglichkeiten der Einzelne verfügte, sich dem NS-Regime zu verweigern, wenn er seine politische Haltung konsequent lebte und sich nicht von Drohungen und Verboten einschüchtern ließ.“

So setzten 1934 die ersten Mahnungen der NSDAP und seines Vorgesetzten, Bürgermeister Albert Jäger, ein, seine Kinder der Staatsjugend (HJ) zuzuführen und selbst einer NS-Organisation beizutreten. Wegen Nichtteilnahme an NS-Kundgebungen wurde er gerügt, wegen Nichtgrüßens mit „Heil Hitler“ angezeigt und wegen seiner Weigerung das NS-Blatt „Der Stürmer“ zu kaufen von der Staatsanwaltschaft verhört.

Dem Druck der Partei blieb er standhaft und wies ständig nach, dass er nur nach den rechtlichen Bestimmungen des Dritten Reichs handelte.

Die Nationalsozialisten gaben nicht auf, ihn der Staatsfeindlichkeit zu überführen. Sie inszenierten einen Zwischenfall, um ihm ein Dienstverfahren mit dem Ziel der sofortigen Entlassung anzuhängen. Unter dem Vorwand, van de Sand habe bei der Volksabstimmung über den Beitritt Österreichs zum Reich (1938) mit „Nein“ abgestimmt, drangen maskierte Personen in seine Wohnung ein und verletzten ihn schwer. Er kam in ein Krankenhaus, wurde nach der Entlassung aus diesem verhört und anschließend ein Disziplinarverfahren gegen ihn, das Opfer, eingeleitet.

Im Juni 1939 teilte der Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, dem Gauleiter von Hessen-Nassau mit, er habe dessen Antrag auf Versetzung van de Sands in den Ruhestand zurückgezogen, da er die Familie des Beschuldigten mit seinen neun Kindern nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen wolle [Anmerkung: Das zehnte Kind wurde erst 1939 geboren]. Van de Sand sei „durch nichts von seinem religiösen Wahn abzubringen.“ Van de Sand habe sich bereit erklärt, seine Kinder an den nationalsozialistischen Einrichtungen teilnehmen zu lassen. „Damit scheint der Einfluss auf die Kinder gesichert zu sein“. Weiter heißt es in der Mitteilung von Heß: „Van de Sand solle niemals mit solchen Arbeiten betraut werden, die irgendwelche politischen Entscheidungen nötig machen“.

Seine konsequente Haltung im Dritten Reich führte zu seiner Dienstenthebung und Zwangsversetzung im Oktober 1939 nach Montabaur und im April 1943 nach Wetzlar. Das Kriegsende erlebte er im Regierungsbezirk Düsseldorf, wohin er seit September 1943 zum Fliegerschäden-Einsatz abgeordnet war. Zwei seiner Söhne fielen an der Ostfront.

Nach dem Zusammenbruch im Jahr 1945 stellte Theodor van de Sand seine Dienste wieder der Stadtverwaltung Oberlahnstein zur Verfügung. Als Wiedergutmachung erhielt er zum 1. Juni 1945 die freigewordene Erste Beamtenstelle und wurde somit Leiter des Hauptamtes.

1958 wurde er pensioniert. Am 25. November 1969 verstarb er in Lahnstein, sieben Jahre nach seiner Frau, und wurde an ihrer Seite auf dem Friedhof Braubacher Straße beigesetzt.

 „Die Zeit der NS-Herrschaft sah in Stadtoberinspektor van de Sand einen aufrechten Kämpfer für persönliche Freiheit und die Freiheit der Gesinnung“, schrieb die Rhein-Zeitung im Nachruf zu van de Sands Ableben. Darin heißt es: „Der Aufbau der städtischen Verwaltung nach dem Zusammenbruch des Jahres 1945 war zum großen Teil sein Werk. Seinem fundierten Fachwissen und seinen weitschauenden Finanzplanungen war es entscheidend mit zu verdanken, daß die städtischen Finanzen in den Nachkriegswirren geordnet wurden und später gesundeten.“