Öffnungszeiten

Montag
08:30 – 11:30 Uhr

Dienstag
08:30 – 11:30 Uhr

Mittwoch
08:30 – 11:30 Uhr

Donnerstag
08:30 – 11:30 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag
08:30 – 11:30 Uhr

Hiervon ausgenommen sind die Öffnungszeiten des Service-Centers, der Touristinformation, der Stadtbücherei, des Stadtarchivs, des Jugendkulturzentrums, der Stadthallenverwaltung und der Städtischen Bühne Lahnstein im Nassau-Sporkenburger Hof.

Telefonische Terminvereinbarung

Sie können weitere Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten mit Ihren Sachbearbeitern absprechen.

 

 

UNESCO Welterbe
27. September 2018 Kategorie: Pressemitteilungen

Reale Effekte der Parkraumbewirtschaftung abwarten

Einjährige Erprobungsphase wird zur Evaluation und zum Nachjustieren genutzt

Lahnstein. Ab dem 1. Oktober 2018 wird in Lahnstein die Parkraumbewirtschaftung erweitert, die schon seit den 90er Jahren besteht. Derzeit wird die Parkraumerweiterung unter den Betroffenen – und das ist letztendlich jeder, der in Lahnstein lebt oder hier mit dem Auto unterwegs ist – intensiv und kontrovers diskutiert. Entsprechend häufig und oft auch emotional sind die aktuellen Nachfragen bei der Stadtverwaltung.

Dabei ist die Dimension der Erweiterung überschaubar: In Niederlahnstein wird sie gerade einmal um einen Platz erweitert, den Marktplatz. In Oberlahnstein betrifft die Erweiterung vier Straßen: West-, Süd-, Ost- und Nordallee und zusätzlich noch die Parkplätze am Rhein. Damit bleiben im Stadtgebiet immer noch weitaus mehr nicht bewirtschaftete als bewirtschaftete Parkplätze übrig.

In den Vorüberlegungen wurden mögliche Effekte geprüft und durchgerechnet. Alternative Gestaltungen wie die Reservierung einiger benachbarter Straßen für das Bewohnerparken wurden zunächst angedacht aber aus verkehrstechnischen und rechtlichen Gründen verworfen.
In der konkreten Ausgestaltung wird die Veränderung der Parkraumbewirtschaftung genauso umgesetzt, wie sie durch die städtischen Gremien beschlossen wurde. Diese haben sehr sorgfältig, ausführlich und verantwortungsbewusst die Vor- und Nachteile für Parkplatzsuchende, Bewohner, in der Stadt, Arbeitende und Lernende aber auch mögliche Effekte der getroffenen Regelungen erörtert und diskutiert. Dabei wurden die Vor- und Nachteile der im Raum stehenden Lösungen sorgfältig abgewogen und mögliche Auswirkungen für Nutzer, auch für größere Nutzergruppen, wie z.B. Berufseinpendler oder Schüler/innen, berücksichtigt.

Letztendlich kann man alle Auswirkungen nicht theoretisch, rechnerisch und planerisch erfassen. Weil die Praxis zumeist anders aussieht als alle Theorie, muss die getroffene Regelung in der Praxis erprobt werden. Dann wird man sehen, ob die gewollten Effekte eintreten, und auch, ob und welche ungewollten Effekte es gibt. Insofern hat die Verwaltung bei ihren Planungen und Vorbereitungen und haben die städtischen Gremien bei ihren Entscheidungen eine einjährige Evaluierungsphase vorgesehen. In diesem einen Jahr soll beobachtet und ausgewertet werden, welche Auswirkungen die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung tatsächlich hat. Hierbei werden nicht nur die Beobachtungen der planenden und umsetzenden Behörde, sondern auch die Erfahrungen externer Experten sowie die der Bewohner und der Nutzer der Stellplätze einfließen. In dieser Erprobungsphase wird die Verwaltung nicht still stehen und zuschauen, sondern wird – da wo möglich und geboten - nachjustieren. Parallel wird geprüft, ob weitere, ggf. auch nicht im städtischen Eigentum stehende Flächen, als Parkraum genutzt werden können. Zudem stehen Verbesserungen des als Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehenden ÖPNV an, die beitragen können, die Parkraumsituation zusätzlich zu entspannen.

Die Stadtverwaltung erhält derzeit verständlicher Weise viele Fragen, Hinweise und Bedenken zur Parkraumregelung. Verwaltung, Bewohner und die Parkplatznutzer tun gut daran, nicht zu spekulieren, sondern zunächst einmal die reale Situation und die sich dann abzeichnende Entwicklung abzuwarten. Die Verwaltung geht davon aus, dass viele der befürchteten Effekte gar nicht eintreten werden. In anderen Fällen besteht die Möglichkeit, gegenzusteuern.

Letztendlich wird aber auch nicht jeder individuelle Bedarf abgebildet werden können, weil getroffene Regelungen auf eine Vielzahl von Nutzern und Betroffenen abstellen und Allgemeingültigkeit haben müssen.