Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für Corona-Soforthilfen, insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbstständige.
Anträge können über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.
Infos und Antrag zum Download bei der ISB
Nachfolgend stehen die Dokumente auch hier zum Herunterladen bereit:
Antragsformular Corona-Soforthilfen
Bearbeitungshinweise zum Antragsformular
Antragsberechtigt sind von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion mit bis zu 10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), die
und die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die liquiden Mittel nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Der Maximalbetrag der Förderung richtet sich nach dem durch die Corona-Krise verursachten und im Antrag geltend gemachten Liquiditätsengpass (oder entsprechendem Umsatzeinbruch), jedoch liegt die Höchstgrenze bei den oben genannten Beträgen.
Die Beantragung erfolgt über die Hausbank. Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.
Das Landesprogramm "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz" ergänzt die Soforthilfen des Bundes und erweitert diese zudem auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Freiberufler, Unternehmen und Landwirtschaft mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
Der Kredit wird im Hausbankverfahren beantragt. Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an den Endkreditnehmer. Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Der Kredit wird mit einer 90%igen Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut beantragt und ausgereicht.
Eine Kreditzusage setzt voraus, dass die Rückzahlung des Kredites durch den Endkreditnehmer bei normalem wirtschaftlichem Verlauf zu den vereinbarten Bedingungen erwartet werden kann. Für den Kredit können bankübliche Sicherheiten bestellt werden. Art und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.
Kreditanträge müssen bis spätestens 30.06.2020 bei der ISB eingehen.
Der Programmzinssatz für den Endkreditnehmenden beträgt 1,00 % p.a.
Die Tilgung erfolgt zwischen dem 31.03.2022 und dem 31.03.2026 in 17 gleichhohen vierteljährlichen Raten. Diese o. g. Sofortkredite ergänzen die bereits am Montag, den 30.03.2020 veröffentlichen Soforthilfen des Bundes (Zuschüsse).
Bei der Unternehmensgruppe Solo-Selbständige und Unternehmen bis 10 Mitarbeiter können die Gewährung des Bundes-Zuschusses und / oder des Darlehens unabhängig voneinander erfolgen. Bei der Unternehmergruppe 11 – 30 Mitarbeiter sind Darlehen und Zuschuss nur im Verbund zu beantragen.
Wirtschaftsförderung Stadt Lahnstein
Marc Klaßmann
+49 (0)2621 914-242
+49 (0)2621 914-330
Unternehmen mit mehr als 10,0 Beschäftigten, jedoch weniger als 30,0 Beschäftigen können zusätzlich eine Soforthilfe aus Mitteln des „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ beantragen. Es handelt sich hierbei um ein Darlehensprogramm mit einem ergänzenden Zuschuss, das über die Hausbanken beantragt wird.
Zudem gibt es einen KfW-Schnellkredit für den Mittelstand