Öffnungszeiten

Montag
08:30 – 11:30 Uhr

Dienstag
08:30 – 11:30 Uhr

Mittwoch
08:30 – 11:30 Uhr

Donnerstag
08:30 – 11:30 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag
08:30 – 11:30 Uhr

Hiervon ausgenommen sind die Öffnungszeiten des Service-Centers, der Touristinformation, der Stadtbücherei, des Stadtarchivs, des Jugendkulturzentrums, der Stadthallenverwaltung und der Städtischen Bühne Lahnstein im Nassau-Sporkenburger Hof.

Telefonische Terminvereinbarung

Sie können weitere Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten mit Ihren Sachbearbeitern absprechen.

 

 

UNESCO Welterbe

Soforthilfe und Unterstützung durch die Stadt Lahnstein

Die Stadt Lahnstein bietet hier ansässigen Unternehmen in der derzeitigen Corona-Krise Hilfen und Unterstützung auf verschiedenen Gebieten an.

Hilfen im Bereich Steuern und Abgaben

Voraussetzung für alle folgenden Maßnahmen ist eine akute Notlage durch die aktuelle Corona-Pandemie, z. B. durch Geschäftsausfall, massive Ertragseinbußen oder Anmeldung von Kurzarbeit.

Zinslose Stundung von zukünftigen Forderungen

Fällige Forderungen aus Gewerbesteuervorauszahlungen und künftig fällige Vergnügungssteuer können zinslos gestundet werden. Hierbei wird die Fälligkeit der Zahlungen auf einen späteren, zu vereinbarenden Zeitpunkt verschoben. Auf die sonst erforderliche Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet.

Antragsformular Steuerstundung

Anträge können gerichtet werden an:

abgaben(at)lahnstein.de

+49 (0)2621 914 -153 für telefonische Beratung

Aussetzung von bestehenden Forderungen

Um drohende Vollstreckungsmaßnahmen abzuwenden, können Zahlungspflichtige, die bereits gemahnt wurden, die Forderungsfälligkeit bis zunächst drei Monate hinausschieben bzw. mit der Stadtkasse Lahnstein eine Ratenzahlung vereinbaren. Hierzu sollen sie sich möglichst frühzeitig an die Stadtkasse wenden.

stadtkasse(at)lahnstein.de

+49 (0)2621 914 -157 für telefonische Beratung

Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen

Weiterhin können Gewerbesteuervorauszahlungen für die Zukunft abgesenkt oder ganz auf null gesenkt werden. Hierdurch wird verhindert, dass die akute wirtschaftliche Notlage erst bei der endgültigen Festsetzung der Gewerbesteuer, die erst in späteren Jahren erfolgt, berücksichtigt werden kann.

Die Entscheidung hierüber treffen allerdings die zuständigen Finanzämter. Die Kommunen sind bei der Erhebung der Gewerbesteuervorauszahlungen an die von den Finanzämtern festgesetzten Gewerbesteuermessbeträge gebunden.
Wir empfehlen daher den Gewerbetreibenden, sich hierzu direkt an das für sie zuständige Finanzamt wenden. Um eine zeitnahe Bearbeitung sicher zu stellen, können Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen zudem online gestellt werden.

Antragsformular

Online-Antrag beim Finanzamt

Die Stadt Lahnstein wird in diesen Fällen bis zur Entscheidung des Finanzamtes keine Maßnahmen ergreifen. Zusätzliche Kosten oder Zinsen entstehen Ihnen in diesem Fall nicht.

Wohngeld

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Zuständige Behörde ist die Stadtverwaltung Lahnstein. Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Frau Reiländer:

+49 (0)2621 914 -309

zum Wohngeldantrag

Kontakt Wirtschaftsförderung

Marc Klaßmann

+49 (0)2621 914-242

m.klassmann(at)lahnstein.de

Kontakt Fachbereich 2 Finanzen

Bereich Abgaben

+49 (0)2621 914-153

abgaben(at)lahnstein.de


Stadtkasse

+49 (0)2621 914-157

stadtkasse(at)lahnstein.de

Kontakt Fachbereich 3 Soziales

Eleonore Reiländer

+49 (0)2621 914-309

e.reilaender(at)lahnstein.de