Mit Milliardenhilfspaketen wird Unternehmen direkt geholfen - ob Kleinstunternehmen, Soloselbstständigen, Freiberuflern, Mittelständlern oder Beschäftigter großer Betriebe.
Informationsseiten des Bundesfinanzministeriums
Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige"
1) Finanzielle Soforthilfen für Kleinunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe
2) Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Die Voraussetzungen sollen einfach und unbürokratisch sein: Die Hilfe gilt für wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Der Betrieb darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein (Stichtag: 11. März 2020). Eine Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass sind eidesstattlich zu versichern. Die Infos dazu werden zeitnah auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht.
Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz haben zwischenzeitlich Förderprogramme beschlossen, um insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen. So können z.B. die nachstehend aufgeführten Soforthilfen in Anspruch genommen werden:
Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.
Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.
Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.
Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 zins- und tilgungsfrei.
Damit die Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen und Arbeitsmarkt möglichst gering bleiben, hat die Bundesregierung umfangreiche Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Durch die positive wirtschaftliche Entwicklung der letzten 10 Jahre haben wir die notwendigen finanziellen Spielräume dazu - und setzen sie auch ein.
KfW-Corona-Hilfe - Kredite für Unternehmen: Wer als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten ist und einen Kredit benötigt, kann ab sofort bei seiner Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Voraussetzung ist, dass man bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten war.
Zudem bieten die Bürgschaftsbanken und Landesbürgschaftsprogramme Ausfallbürgschaften an. Die Programme sind grundsätzlich branchenoffen und stehen insbesondere auch kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung. Auch Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige können Unterstützung erhalten.
KfW-Corona-Hilfe für Investitionen und Betriebsmittel, bis zu einer Milliarde Euro Kreditbetrag und bis zu 90 % Risikoübernahme.
Wenn Ihr Unternehmen mindestens drei Jahre am Markt aktiv ist bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
Auch wenn Ihr Unternehmen weniger als drei Jahre am Markt aktiv ist bzw. noch keine zwei Jahresabschlüsse vorlegen kann, können kleine und mittlere Unternehmen (074) sowie große Unternehmen (073) einen ERP-Gründerkredit – Universell für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Voraussetzung: Ihre Bank oder Sparkasse trägt das volle Risiko.
Eine Alternative kann der ERP-Gründerkredit - Startgeld sein. Mit diesem Kredit erhalten Sie bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel – mit bis zu 80 % Risikoübernahme durch die KfW.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau veröffentlicht auf der unten aufgeführten Seite wichtige Informationen und Ansprechpartner für betroffene Unternehmen.
Unternehmen mit mehr als 10,0 Beschäftigten, jedoch weniger als 30,0 Beschäftigen können zusätzlich eine Soforthilfe aus Mitteln des „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ beantragen. Es handelt sich hierbei um ein Darlehensprogramm mit einem ergänzenden Zuschuss, das über die Hausbanken beantragt wird.
Zudem gibt es einen KfW-Schnellkredit für den Mittelstand