Die Folgen des Coronavirus' sind leider auch für unsere heimische Wirtschaft zu spüren.
Daher finden Sie nachfolgend eine Zusammenfassung von Handlungshilfen und Angebote hierfür relevanter Institutionen und Behörden.
Zusätzlich zum Anspruch auf Arbeitslosengeld I kann sich ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende oder ein Anspruch auf Wohngeld ergeben.
Zuständige Behörde ist die Agentur für Arbeit Montabaur
+49 (0)800 4555500
Wenn sich trotz Einkommen weiterhin eine Hilfebedürftigkeit ergibt, muss geprüft werden, ob aufstockend Arbeitslosengeld-II-Leistungen zu beantragen sind oder Wohngeld zu beantragen ist. Grundsätzlich ist Wohngeld vorrangig zu Hartz 4 zu beantragen.
Zuständige Behörde ist das Jobcenter Rhein-Lahn
+49 (0)2621 940577
+49 (0)2603 93100
+49 (0)2603 9316888
+49 (0)800 4555523
(Beratungshotline für potenzielle Erstempfänger von Leistungsbezug in der Grundsicherung)
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Hier ist auch zu prüfen, ob sich ein zusätzlicher Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende oder ein Wohngeldanspruch ergibt.
Zuständige Behörde ist die Agentur für Arbeit Montabaur:
+49 (0)800 45555007 / +49 (0)2602 123700 für Arbeitnehmer
+49 (0)800 4555520 für Arbeitgeber
Der Notfall-Kinderzuschlag ist für alle Familien mit Kindern interessant, die wegen der Corona-Krise finanzielle Einbußen haben, zum Beispiel durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. Auch Selbständige, die jetzt weniger Einkommen erzielen, können profitieren.
Der Notfall-Kinderzuschlag gilt seit dem 1. April 2020. Dabei kommt es auf das Einkommen des Vormonats an. Wer im März 2020 weniger Lohn ausgezahlt bekommen hat, kann ab April 2020 den Antrag stellen. Wer seinen Lohn immer erst einen Monat später ausgezahlt bekommt, kann dann ab Mai 2020 beantragen.
Relevant ist immer, wann das Geld auf dem Konto eingeht. Die Anträge können unkompliziert online gestellt werden. Hier ist auch der so genannte KiZ-Lotse zu finden. Mit diesem interaktiven Video-Format lässt sich ermitteln, ob ein Anspruch besteht. Fragen zum Kinderzuschlag können zudem in einer persönlichen Videoberatung gestellt werden.
Unterstützung bei Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen. Bürgschaften unter 2,5 Mio. Euro.
+49 (0)6131 62915-65 (Hotline)
Hier werden Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus beantwortet (bpsw. Kurzarbeitergeld, Verpflichtungen zu Dienstreisen, Umgang mit Kinderbetreuung)
Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen Verdienstausfall ersetzt. Die zuständige Behörde geht dabei von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde.
Hier wird Überblick über die bisherigen drei Säulen der Unterstützungsmaßnahmen - Kurzarbeitergeld,
Liquiditätshilfen und Steuerstundungen - gegeben.
+49 (0)30 18615 1515 (Hotline von Mo-Fr 09:00 - 17:00 Uhr)
+49 (0)30 18615 8000 (Hotline von Mo-Do 09:00 - 16:00 Uhr)
Die HwK hat eine Handlungshilfe für Betriebe erstellt, in denen die wichtigsten Themen zum Umgang mit dem Coronavirus beantwortet werden: Prävention und Hygiene; Gesundheit; Recht und Beratung; Finanzielle Unterstützung - Schutzschild für das Handwerk; Berufsausbildung und zu Prüfungen der HwK Koblenz.
Der DIHK informiert dazu, was Unternehmen jetzt wissen sollten: unter anderem werden Fragen zum Kurzarbeitergeld, zu angekündigten Soforthilfen, nach betrieblichen Pandemieplänen oder dem Vorgehen, sollte ein Mitarbeiter infiziert sein, beantwortet.
+49 (0)261 106-501 (für arbeitsrechtliche Fragen)
+49 (0)261 106-502 (für Fragen zur Finanzierung)
+49 (0)261 106-400 (für Fragen zu anstehenden Prüfungen)
corona@koblenz.ihk.de (Fragen können auch per Mail gestellt werden)
Zur Stabilisierung der Finanzierungssituation (Unterstützung bei Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen) stehen Ihnen neben den Instrumenten der KfW Bankengruppe auch die Instrumente der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH zur Verfügung. Erster Ansprechpartner für die Unternehmen sind bei allen Produkten die Hausbanken.
+49 (0)6131 6172-1333 (Beratungshotline)
Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes bietet Tourismus-Profis den Zugang zu relevanten und geprüften Nachrichten und Wissen sowie tagesaktuelle Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus'.
Das Tourismusnetzwerk bündelt nützliche Links und Hinweise zu Sicherheitsmaßnahmen, Unterstützungsangeboten und Auswirkungen des Coronavirus' auf die rheinland-pfälzische Tourismuswirtschaft.
Genereller Überblick über die Programme und Hilfen und Unterstützung bei Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen.
+49 (0)6131 16-5110
Wirtschaftsförderung Stadt Lahnstein
Marc Klaßmann
+49 (0)2621 914-242
+49 (0)2621 914-330
Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Gastronomie und Beherbergung:
Die Corona-Warnapp hilft dabei, festzustellen, ob man in Kontakt mit einer infizierten Person geraten ist und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.