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  Stadtrat und Gremien 

Lahnsteins gewählte Vertreter

Die rheinland-pfälzische Kommunalverfassung sieht für die Stadt Lahnstein zwei Organe, den Oberbürgermeister sowie den Stadtrat, vor.  Dem Organ "Oberbürgermeister" obliegt die Leitung der Verwaltung sowie die Ausführung der Beschlüsse des Rates. Weiterhin ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der staatlichen Aufgaben, die der Stadt übertragen sind (Auftragsangelegenheiten), zuständig.
 
Demgegenüber ist der Stadtrat das zentrale Beschlussorgan, das die grundlegenden Entscheidungen trifft und die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Verwaltung vorgibt.


Zusammensetzung des Stadtrats

Sitzverteilung Sitzverteilung im Stadtrat der Stadt Lahnstein
 
Der Stadtrat besteht aus 32 gewählten Ratsmitgliedern (gekorene Mitglieder) und dem Vorsitzenden, dem Oberbürgermeister, der neben seiner Funktion als Leiter der Stadtverwaltung auch den Vorsitz im Rat führt (geborenes Mitglied).
 
Die Sitzverteilung im Rat (siehe Diagramm auf der linken Seite) ergibt sich aus dem Ergebnis der Kommunalwahl am 08.06.2009. Die Ratsmitglieder sind für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
 
Alle im Rat vertretenen Parteien und Wählergruppen verfügen über eine Mindeststärke von zwei Mitgliedern und bilden somit eine Fraktion. Aus dem Status als Fraktion ergeben sich einige besondere Rechte, z. B. das Recht, im Rat zu stellen.


Aufgaben des Rates

 
Der Stadtrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stadt Lahnstein. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt.
 
Zu den Aufgaben des Stadtrates gehören insbesondere:
 
  • die Beschlussfassungen über Satzungen
  • die Verabschiedung des Haushaltsplanes (Budgetrecht)
  • Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Entlastung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten
  • die Beschlussfassung über die Bauleitpläne der Stadt Lahnstein (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne)
  • die Festlegung der Sätze für öffentliche Abgaben und Entgelte (z. B. Gewerbesteuerhebesatz), Festlegung der Anteile bei Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen
  • die Beschlussfassung über vermögenswirksame Verfügungen, z. B. größere Beschaffungen, Durchführung von Baumaßnahmen etc.
Nicht in die Kompetenz des Rates fallen letztlich lediglich die sogenannten Geschäfte der laufenden Verwaltung, die dem Oberbürgermeister vorbehalten bleiben, sowie die Ausführung der der Stadt Lahnstein übertragenen staatlichen Aufgaben (Auftragsangelegenheiten).
 
 


Ausschüsse des Stadtrats

 
Die umfassende Aufgabenstellung des Rates macht eine Vorbehandlung der Detailfragen in den vom Stadtrat gebildeten Ausschüssen erforderlich. Die Vorberatungen in den Ausschüssen erleichtern die Beratung und Entschlussfindung im Rat erheblich.
 
 
Folgende Ausschüsse wurden gebildet:
 
Fachbereichsausschuss 1
Fachbereichsausschuss 2
Fachbereichsausschuss 3
Fachbereichsausschuss 4
Haupt- und Finanzausschuss

 
Folgende Ausschüsse sind zusätzlich aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorzuhalten:
 
Werkausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Schulträgerausschuss
Umlegungsauschuss
Stadtrechtsausschuss



 

 Gremieninformationen


 -  Bürgerinformationssystem
 -  Ratsinformationssystem